Gesellschaft
Deutschsprachige Kindergärten: Nacheinschreibungen für Jahr 2026/27
17.08.2026
Vom 20. bis zum 22. August können Kinder für das Kindergartenjahr 2026/27 online in den Kindergarten eingeschrieben werden
Die Anträge auf Einschreibungfür das Kindergartenjahr 2026/27 können ausschließlich über das Online-Portal der Südtiroler Landesverwaltung myCivis erfolgen. In den Kindergarten eingeschrieben werden müssen alle Kinder, die zwischen dem 1. Mai 2021 und dem 30. April 2022 geboren sind (verpflichtendes Kindergartenjahr). In den Kindergarten eingeschrieben werden können alle Kinder, die innerhalb Dezember des Jahres, in dem die Einschreibung erfolgt, das dritte Lebensjahr vollenden.
Begründete nachträgliche Einschreibeanträge können nur im Rahmen der bereits zugewiesenen personellen Ressourcen und der verfügbaren Plätze angenommen werden. Diese Nacheinschreibungen in den Kindergarten für das Jahr 2026/27 können vom 20. bis einschließlich 22. August vorgenommen werden. Der Zugriff auf den Online-Dienst erfolgt über den SPID-Account, den elektronischen Personalausweis (carta identità elettronica CIE) oder die aktivierte Bürgerkarte (Gesundheitskarte).
Bei einem Wohnsitzwechsel kann ein Antrag auf Übertritt in einen anderen Kindergarten gestellt werden. Der Antrag ist in Papierform im jeweiligen Kindergartensprengel einzureichen.