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Home → News → Vorsicht vor dem Risiko der Überschuldung - 04.09.2026 (0 Kommentar/e)
 
 
 
 
Gesellschaft

Vorsicht vor dem Risiko der Überschuldung

04.09.2026
Die Möglichkeit, in Raten oder per „Buy now, pay later" zu bezahlen, kann einen Urlaub auf den ersten Blick erschwinglicher erscheinen lassen – tatsächlich werden dabei aber Kosten in die Zukunft verschoben, die sich die Konsumentinnen und Konsumenten unter Umständen gar nicht wirklich leisten können. In einer Zeit, in der der Urlaub für viele Menschen in Italien ohnehin bereits eine kaum leistbare Ausgabe darstellt, rufen das Europäische Verbraucherzentrum Italien und die Verbraucherzentrale Südtirol dazu auf, das Risiko einer Überschuldung sowie weitere mögliche Komplikationen dieser Zahlungsart besonders aufmerksam im Auge zu behalten.

Viele Tourismusunternehmen – vor allem im Online-Bereich – bieten beim Bezahlvorgang inzwischen die Möglichkeit an, eine Buy-now-pay-later-Plattform (BNPL) zu nutzen. Das Phänomen ist zwar neu, aber zweifellos relevant und im Wachstum begriffen. Confcooperative etwa schätzt in einer aktuellen Mitteilung (in italienischer Sprache), dass bereits zwei von zehn Italienern BNPL zur Finanzierung ihres Urlaubs genutzt haben. Das Prinzip ist denkbar einfach: keine vorherige Prüfung der Kreditwürdigkeit der Konsumentinnen und Konsumenten, der Betrag wird sofort aufgeteilt (meist in drei oder vier Raten), und das zinsfrei. Einer der heikelsten Aspekte von BNPL ist, dass den Konsumentinnen und Konsumenten oft gar nicht bewusst ist, dass sie damit eine echte Verbindlichkeit eingehen. Das Verfahren ist schnell und digital, was Impulskäufe und die gleichzeitige Eröffnung mehrerer Ratenzahlungen begünstigen kann: Einzeln betrachtet mögen diese geringfügig erscheinen, in Summe können sie jedoch schwer zu bewältigen sein. Hinzu kommt die Gefahr empfindlicher Strafzahlungen, wenn die vereinbarten Raten nicht beglichen werden können.

Ein weiterer Beteiligter kann die Abwicklung von Streitfällen erschweren

Kommt zum Verhältnis zwischen Konsument und Tourismusunternehmen noch ein Dritter hinzu, der die Ratenzahlung oder die Finanzierung abwickelt, kann die Lage im Problemfall zusätzlich komplizierter werden. Die Konsumentinnen und Konsumenten müssen dann möglicherweise zwischen der Verantwortung desjenigen, der die Leistung verkauft hat, und jener des Finanzierungs- bzw. Zahlungsdienstleisters unterscheiden. Schon die Stornierung einer Buchung samt allfälliger Strafzahlungen könnte sich beispielsweise als kompliziert erweisen. Eine Situation, die gewisse Parallelen zu den bereits bekannten Schwierigkeiten bei Streitfällen mit Online Buchungsplattformen (OTAs) aufweist: Auch dort kann die Einschaltung eines Vermittlers es erschweren, eindeutig festzustellen, an wen man sich mit einer Beschwerde wenden und von wem man eine allfällige Rückerstattung verlangen kann.

Vor der Abreise die tatsächlichen Kosten des Urlaubs abwägen

Das EVZ Italien rät den Konsumenten daher, nicht allein auf die Höhe der einzelnen Rate zu achten, sondern die Gesamtkosten der Buchung, die geltenden Bedingungen und die Folgen etwaiger Zahlungsausfälle sorgfältig zu prüfen. Ebenso wichtig ist es, klar zu verstehen, welche Parteien am Vertrag beteiligt sind und an wen man sich im Falle einer Stornierung, einer nicht erbrachten Leistung oder einer Rückerstattungsforderung wenden muss.

„Es ist sehr wichtig, dass die Konsumenten verstehen, dass sie bei einer Zahlung mit BNPL nicht einfach eine Zahlungsmethode wählen", betont Stefano Albertini, Koordinator der Geschäftsstelle Bozen des EVZ Italien, „sondern einen echten Finanzierungsvertrag abschließen, mit allen entsprechenden Konsequenzen, die sich in diesem Fall auch auf die damit verbundenen Reiseverträge erstrecken." „Eine Ausgabe in Raten zu zahlen, macht sie nämlich nicht weniger teuer", so abschließend Gunde Bauhofer, Geschäftsführerin der VZS, „sondern bedeutet, eine Verpflichtung einzugehen, die auch nach dem Ende des Urlaubs weiterbesteht – und die daher mit der nötigen Sorgfalt abgewogen werden sollte."

Das Europäische Verbraucherzentrum Italien bietet kostenlose Unterstützung bei der Beilegung von Streitigkeiten mit ausländischen Anbietern mit Sitz in der EU, in Island, Norwegen und im Vereinigten Königreich. Kontakt: Tel. 0471 980939 oder E-Mail: info@euroconsumatori.org (Bozen) bzw. 06 44238090 oder ufficio.stampa@ecc-netitalia.it (Rom).

Bei Problemen mit Online-Einkäufen besteht zudem die Möglichkeit, über die von der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) eingerichtete Schlichtungsstelle ein Schlichtungsverfahren einzuleiten: Conciliareonline.it.
Auf der Homepage www.conciliareonline.it ist der Zugang zum kostenlosen Verfahren der außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten aus dem Online-Kauf von Waren und Dienstleistungen erhältlich.

(Foto: © pixabay)
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