Politik
Sterzing: Weichenstellung für Campingplatz
16.09.2026
Der Stadtrat von Sterzing hat in seiner Sitzung vom 2. September mit vier Ja-Stimmen und einer Enthaltung die Abänderung des Bauleitplans für ein Tourismusentwicklungsgebiet in der Katastralgemeinde Sterzing beschlossen. Damit wird die betroffene Fläche südlich des Eurospar künftig speziell für die Errichtung eines Campingplatzes umgewidmet und an die aktuelle touristische Nachfrage angepasst.
Das Vorhaben betrifft die Grundparzellen 988/1, 988/2, 988/3 und 993 mit einer Gesamtfläche von rund 10.220 m², die flächenmäßig unverändert bleibt. Durch die Umwidmung von einem allgemeinen Beherbergungsgebiet in ein spezifisches Tourismusentwicklungsgebiet für Campingplätze schafft die Gemeinde die rechtliche Grundlage für eine geordnete Infrastruktur für Camper. Das Projekt sieht Kapazitäten für insgesamt 200 Betten vor, deren Schaffung aufgrund erworbener Rechte.
Mit dem Beschluss wurden zugleich klare bauliche Vorgaben verankert: Der höchstzulässige Gebietsbauindex liegt bei 0,25 m3/m2, während in Ermangelung des Durchführungsplanes der Versiegelungs- und der Überbauungsindex jeweils auf maximal 15 Prozent begrenzt sind und der Mindestgrenzabstand bei 5 m sowie der Mindestgebäudeabstand bei 10 m liegen; die höchstzulässige Gebäudehöhe beträgt 7,5 m. Die technischen Ausarbeitungen stammen von Architektin Simone Gostner. Sämtliche Auflagen zur hydraulischen Kompatibilität sowie der Einstufung im Gefahrenzonenplan sind im weiteren Verfahren zu berücksichtigen.