Gesellschaft
Einholung von Erklärungen ab 2. November möglich
28.10.2026
Ab dem 2. November können die Sprachgruppenzugehörigkeits- bzw. Angliederungserklärungen wieder eingeholt werden. Das hat Landeshauptmann Arno Kompatscher mit der Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 11 vom 22. Oktober 2026 verfügt.
Damit wird die Aussetzung aufgehoben, die nach dem Einsturz eines Teils des Gebäudes des Landesgerichts Bozen mit einer Dringlichkeitsmaßnahme angeordnet worden war.
Um die Tätigkeit des zuständigen Amtes rasch wieder aufnehmen zu können, hat das Land seine Immobilien überprüft. Gesucht wurde ein geeigneter und für die Bürger gut erreichbarer Standort. Am besten geeignet war die Landesimmobilie in der Garibaldistraße 4 in Bozen. Sie wird nun vorübergehend als Sitz des für die Sprachgruppenzugehörigkeitserklärungen zuständigen Amtes des Landesgerichts Bozen genutzt. Das Gebrauchsrecht an der Immobilie war bereits am 22. Oktober für 30 Jahre an die Gemeinde Bozen überlassen worden. Die Übergabe an die Gemeinde wird nun um drei Jahre verschoben.
(Foto © LPA; Ivo Corrà)