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Home → News → Förderung verlängert - 07.11.2026 (0 Kommentar/e)
 
 
 
 
Umwelt

Förderung verlängert

07.11.2026
Um die Energieeffizienz von Gebäuden weiterhin zu fördern und die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum zu unterstützen, verlängert das Land Südtirol den Energiebonus für weitere drei Jahre. Am 30. Oktober hat die Landesregierung auf Vorschlag von Landesrat Peter Brunner grünes Licht für die Änderung der Durchführungsverordnung im Bereich Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und Energiebonus gegeben.

„Ziel ist es, auch für die kommenden drei Jahre Anreize für die Eigentümer zu schaffen, in die Energieeffizienz von Gebäuden zu investieren und die Dekarbonisierung ihrer Energieversorgung voranzutreiben“, so der Landesrat für Umwelt-, Natur-, Klimaschutz, Raumentwicklung und Energie Peter Brunner. „Diese Möglichkeiten gilt es zu nutzen, bevor dann ab 1. Jänner 2030 das Nullemissionsgebäude EU-weit als Standard gilt.“

Energiebonus in Mischgebieten

Der Energiebonus findet weiterhin in Mischgebieten Anwendung. Neu eingeführt wird, dass die zusätzliche Kubatur durch den Energiebonus von 20 Prozent oder 200 Kubikmeter stets in voller Höhe zum Kubaturbestand hinzukommt, unabhängig vom Volumen im Dachgeschoss. Nach dem Landesgesetz für Raum und Landschaft zählte das Dachgeschossvolumen aufgrund der neuen Berechnungsmethode nämlich vielfach zur Kubatur, weshalb die zusätzliche Kubatur aus dem Energiebonus geringer ausgefallen ist.

Holzbau anstatt KlimaHaus Nature möglich

Bei Neubauten wird die Möglichkeit geschaffen, den Energiebonus alternativ zum KlimaHaus-Nature Standard auch dann in Anspruch zu nehmen, wenn das Gebäude in Holzbauweise errichtet wird und die dafür einzuhaltenden Anforderungen erfüllt werden. Neu ist, dass der Bonus auf Gebäude der Wärmeschutzklasse A ausgedehnt wird, wenn sie die KlimaHaus Klasse A0 erreichen.

Wintergarten im Landwirtschaftsgebiet

Die Möglichkeit zur Errichtung von Wintergärten wird nun auch im Landwirtschaftsgebiet vorgesehen. Diese verglasten Anbauten können dort nun zu denselben Bedingungen gebaut werden wie in Mischgebieten: Das heißt, das Gebäude muss schon vor dem 7. September 2007 bestanden haben, der Wintergarten muss mindestens neun bis höchstens 30 Quadratmeter groß sein und 70 Prozent verglaste Fläche aufweisen.

Energiebonus im historischen Ortskern

Die Berechtigung zur Anwendung des Kubaturbonus wird im historischen Ortskern auch auf die Zweckbestimmung „gastgewerbliche Tätigkeit“ – zusätzlich zu den Zweckbestimmungen "Dienstleistung", "Einzelhandel" und "Handwerk" – ausgedehnt.

Vom geschlossenen Hof abgetrennte Gebäude

Für geschlossene Höfe gilt der Energiebonus weiterhin nicht. Er wird aber nunmehr auf Wohngebäude ausgeweitet, die sich im Landwirtschaftsgebiet befinden und von einem geschlossenen Hof abgetrennt wurden.

Photovoltaik-Anlagen auf angebauten und benachbarten Gebäuden

Schließlich können Photovoltaik-Anlagen, die das Gebäude, für das die Anforderungen zu erfüllen sind, mit Energie versorgen, nunmehr auch auf angebauten oder benachbarten Gebäuden installiert werden.
Zusatzinformationen

Energiebonus: 2024 eingeführt, 2025 in Kraft getreten

Mit der Durchführungsverordnung im Bereich Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden hatte die Landesregierung im Oktober 2024 die EU-Richtlinie 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in Südtirol umgesetzt. Damit war der erweiterte Energiebonus eingeführt worden, der im März 2025 in Kraft getreten ist und bis zum 31. Dezember 2026 gilt (LPA hat berichtet). Die am 30. Oktober genehmigte Änderung umfasst einige Anpassungen und legt fest, dass der Energiebonus bis zum 31. Dezember 2029 in Anspruch genommen werden kann.

(Foto © LPA/Fabio Brucculeri)

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