Verkehr
Zunehmend Meldungen über Fahrzeugschäden
05.11.2026
Seit einigen Wochen, zeitgleich mit dem Anstieg der Diesel- und Benzinpreise, melden Konsumenten der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) vermerht schwerwiegende Probleme und Schäden an Fahrzeugen, die unmittelbar nach dem Tanken aufgetreten sind.
Die gemeldeten Fälle weisen alle ähnliche Merkmale auf: Wenige Kilometer nach dem Tanken bleibt das Auto stehen und muss abgeschleppt werden. Derzeit lässt sich jedoch noch keine gemeinsame Ursache feststellen.
Laut Verbraucherzentrale ist es auch nicht möglich, den Verbrauchern eine Vorgehensweise beim Tanken zu empfehlen, die eventuelle Probleme mit Sicherheit ausschließen kann. Vor allem aus diesem Grund fordert die VZS die Autofahrer auf, beim Tanken Belege aufzubewahen, d. h. immer mit Kreditkarte oder EC-Karte zu bezahlen und stets die Quittung zu verlangen (diese wird bei Selbstbedienung nur ausgestellt, wenn man sie bei der Auswahl der Zapfsäule bzw. während des Zahlungsvorgangs anfordert).
Sollte das Fahrzeug unmittelbar oder kurz nach dem Tanken Probleme zeigen (die gemeldeten Fälle betreffen insbesondere Startschwierigkeiten, Leistungsverlust und vor allem das Absterben des Motors), ist es wichtig, alle möglicherweise nützlichen Informationen umgehend zu sammeln und aufzubewahren.
Insbesondere empfehlen die Berater der VZS Folgendes:
Auf der Rechnung des Abschleppdienstes sollte deutlich die Adresse oder die Straßenkilometerangabe vermerkt werden, an der bzw. bei der das Fahrzeug abgeholt wurde, sowie die Werkstatt, in die es gebracht wurde. Außerdme sollte eine Kraftstoffprobe aufbewahrt werden. Bei einem Schaden sollte die Werkstatt gebeten werden, eine technische Überprüfung durchzuführen sowie, wenn möglich, ein Gutachten oder einen schriftlichen Bericht zu erstellen, in dem die festgestellten Probleme, die erforderlichen Maßnahmen und die möglichen Ursachen des Defekts sowie gegebenenfalls auch die im Kraftstoff festgestellten Anomalien, wie beispielsweise das Vorhandensein von Wasser, Verunreinigungen oder anderen Kontaminationen, aufgeführt sind. Aufbewahrt werden sollten auch alle Quittungen und Rechnungen für den Abschleppdienst, die Diagnose, die Reparatur und alle anderen Kosten, die infolge des Problems entstanden sind (auf der Rechnung sollte auch der Grund für die Reparatur vermerkt sein).
Die Verbraucherzentrale empfiehlt, das Problem unverzüglich und schriftlich dem Tankstellenbetreiber und dem zuständigen Mineralölkonzern zu melden und dabei anzugeben, an welcher Tankstelle getankt wurde (in der Regel anhand einer Nummer auf dem Kassenbon erkenntlich), welche Art und welche Menge an Kraftstoff gekauft wurde sowie die verwendete Zahlungsart, die Umstände, unter denen das Problem aufgetreten ist, sowie etwaige am Fahrzeug durchgeführte Maßnahmen; all dies ist durch Belege (in Form von Fotokopien) zu dokumentieren, die dem Schreiben beizufügen sind.
Das Schreiben ist per Einschreiben mit Rückschein oder per zertifizierter E-Mail (PEC) zu versenden, damit die Beanstandung sowie deren Zeitpunkt nachvollziehbar sind. Außerdem ist der als Schadensersatz geforderte Betrag zusammen mit dem IBAN anzugeben, oder die gewünschte Art der Entschädigung zu nennen. Dabei ist auch die Frist für die Antwort anzugeben; andernfalls kann vermerkt werden, dass man sich das Recht vorbehält, ein zweites Schreiben mit dem geforderten Gesamtbetrag nachzusenden.
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