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Home → News → Wohnbauaufsicht setzt auf konsequente Kontrollen - 06.11.2026 (0 Kommentar/e)
 
 
 
 
Gesellschaft

Wohnbauaufsicht setzt auf konsequente Kontrollen

06.11.2026
Die Agentur für Wohnbauaufsicht (AWA) setzt ihre intensive Kontrolltätigkeit im laufenden Jahr konsequent fort: Vom 1. Jänner bis 31. Oktober wurden insgesamt 1.210 Kontrollen abgeschlossen und dabei 154 Verstöße festgestellt. Auf das Gesamtjahr hochgerechnet entspricht dies einer Steigerung von über 70 Prozent gegenüber dem Jahr 2025. Im Vergleich zum Jahr 2024 hat sich die Kontrolltätigkeit damit verdreifacht (+201 Prozent).

"Die verstärkte Kontrolltätigkeit der Agentur für Wohnbauaufsicht, die enge Zusammenarbeit mit der Finanzpolizei und die deutlich verschärften Strafen zeigen Wirkung. Wer gegen die gesetzlichen Vorgaben verstößt, wird treffsicher ausfindig gemacht und konsequent sanktioniert", sagt Wohnlandesrätin Ulli Mair. Die Kontrollen sollen sicherstellen, dass Wohnungen, die bestimmten Bindungen unterliegen, auch entsprechend genutzt werden. Dies betrifft die Bindung "Wohnen für Ansässige", der konventionierte Wohnungen unterliegen, ebenso wie die Sozialbindung von Immobilien, die durch Landesbeiträge für den Kauf, den Bau oder die Sanierung gefördert wurden.

Zahlreiche Verstöße bei Wohnungen für Ansässige

Der Großteil der Kontrollen betraf den konventionierten Wohnbau: Dabei wurden 1.119 Kontrollen abgeschlossen und 138 Verstöße festgestellt. In 107 Fällen standen Wohnungen, die mit der Bindung "Wohnen für Ansässige" belegt sind, bei Kontrollen unerlaubterweise leer. In 24 Fällen wurden Wohnungen von Personen ohne die gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen bewohnt. In sieben Fällen wurde eine Überschreitung des Landesmietzinses festgestellt.

Weitere 91 Kontrollen betrafen geförderte Wohnungen, die der Sozialbindung unterliegen: Dabei wurden 16 Verstöße festgestellt, bei denen die Wohnungen nicht entsprechend den geltenden Bestimmungen genutzt wurden.

"Die bedeutende Steigerung der Kontrolltätigkeit wurde einerseits durch mehr Personal, andererseits durch die Vereinfachungen der Voraussetzungen in Bezug auf den konventionierten Wohnraum durch die Wohnreform 2025 möglich gemacht. Zudem wurde die Tätigkeit der Agentur auf alle 116 Gemeinden ausgeweitet, vorher hatte die Agentur für lediglich 80 Gemeinden die Kontrolltätigkeit ausgeübt", berichtet Elisa Guerra, Direktorin der Agentur für Wohnbauaufsicht.

Touristische Kurzzeitvermietung: Klare Regeln und konsequente Kontrollen

Die im Oktober veröffentlichte Studie "Turismo e shadow economy" des italienischen Hoteliersverbandes Federalberghi weist auf eine deutliche Zunahme der touristischen Kurzzeitvermietungen in Südtirol hin. Damit rückt die Verfügbarkeit von Wohnraum für die einheimische Bevölkerung erneut in den Fokus. In diesem Zusammenhang ist eine klare Unterscheidung wesentlich: Wohnraum, der die Bindung "Wohnen für Ansässige" aufweist (umgangssprachlich als konventionierte Wohnung bekannt), darf nur von Personen bewohnt werden, die mindestens fünf Jahre in Südtirol ansässig sind oder die die entsprechenden Voraussetzungen durch einen Arbeitsvertrag oder einen Studienplatz in Südtirol erfüllen. Eine nicht korrekte Nutzung, insbesondere eine unerlaubte touristische (Kurzzeit-)Vermietung, stellt einen Verstoß gegen die geltenden Bestimmungen dar und kann entsprechend sanktioniert werden. Andere, "freie" Wohnungen müssen zwar die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen zur Kurzzeitvermietung einhalten, unterliegen aber keiner spezifischen Bindung.

"Die aktuellen Zahlen zur deutlichen Zunahme der touristischen Kurzzeitvermietungen unterstreichen, wie notwendig die mit der Wohnreform 2025 eingeführte 100-prozentige Konventionierung neuer Wohnkubatur ist", ist Landesrätin Mair überzeugt und ergänzt: "Damit verhindern wir, dass neu geschaffener Wohnraum, der für die ansässige Bevölkerung bestimmt ist, stattdessen für touristische Zwecke genutzt und dem Wohnungsmarkt entzogen wird."

Im laufenden Jahr wurde in fünf Fällen unerlaubter touristischer Vermietung einer konventionierten Wohnung bereits erstmals die mit der Wohnreform neu eingeführte Strafe von 30.000 Euro verhängt.

(Foto © LPA/Greta Stuefer)

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