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Bei einem Wildunfall besteht Meldepflicht
13.11.2019Der Südtiroler Jagdverband wies kürzlich in einer Aussendung auf die Meldepflicht bei einem Wildunfall hin.
Bisher musste nur Meldung erstattet werden, wenn das Tier bei dem Unfall getötet wurde. In Zukunft muss jeder Unfall mit einem Wildtier gemeldet werden, und zwar bei der zuständigen Forststation, dem Revierleiter oder Jagdaufseher. Die zuständigen Stellen können über die Notrufnummer 112 informiert werden.
Der Grund für die neue Regelung ist, dass womöglich verletzte Tiere bei einem Kontrollgang schnell gefunden und von ihrem Leiden erlöst werden können.