Gesundheit
Geplant sind vier neue Laureatslehrgänge
01.02.2020
Vor Kurzem hat die Landesregierung den Dreijahresplan der Ausbildungsplätze an der Fachhochschule für Gesundheitsberufe „Claudiana" genehmigt. Geplant sind auch vier neue Laureatslehrgänge.
Der von der Landesregierung genehmigte Ausbildungsplan beinhaltet die Auflistung der Lehrgänge, die in den kommenden drei Jahren für Gesundheitsberufe an der Landesfachhochschule für Gesundheitsberufe „Claudiana" angeboten werden, sowie die jeweilige Anzahl der Studienplätze.
Derzeit sind 347 von 4545 Krankenpflegern über 60 Jahre alt, weshalb für Krankenpflegende 250 Studienplätze im kommenden Studienjahr vorgesehen sind – hundert mehr, als im laufenden Jahr angeboten werden konnten. Für alle anderen Studiengänge sind im kommenden Jahr zwischen 15 und 30 Ausbildungsplätze vorgesehen.
Aufgrund des hohen Bedarfs beginnt an der Claudiana jedes Jahr ein neuer Ausbildungszyklus für die Berufsbilder Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger, Physiotherapeutin und Physiotherapeut sowie Hebamme bzw. Entbindungshelfer. Das erste Ausbildungsjahr beginnt im Herbst 2020 zudem auch für Orthoptiker-Ophtalmologie-Assistenten, Dentalhygieniker und Techniker der Vorbeugung im Bereich Umwelt und Arbeitsplatz.
Vier neue Laueratslehrgänge
Der Ausbildungsplan sieht auch die Einrichtung von vier neuen Laureatslehrgängen in den Bereichen psychiatrische Rehabilitation, Berufserziehung, Audiometrie und Neurophysiopathologie vor. Dabei geht es um die Begleitung chronischer psychischer Beschwerden, um die Förderung der Wiedereingliederung in das soziale und berufliche Umfeld, um die Prävention und Rehabilitation im Bereich der Ohrpathologien sowie um eine Spezialisierung im Umgang mit Geräten und Instrumenten im neurologischen Bereich.
Plan geht nun an das Gesundheitsministerium
Nach der heutigen Genehmigung durch die Landesregierung wird der Plan nun dem Gesundheitsministerium übermittelt, das die Pläne sämtlicher Regionen und autonomen Provinzen begutachtet und bewertet. Im Sommer sollte feststehen, wie viele der angeforderten Plätze definitiv genehmigt und somit angeboten werden können.
LPA