Verkehr
Geschwindigkeitsbegrenzung in Unterackern
07.02.2020
Aus Gründen der Verkehrssicherheit hat die Gemeinde Sterzing beschlossen, in Unterackern eine Geschwindigkeitsbegrenzung einzuführen.
Die Zone mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h gilt für die gesamte Örtlichkeit Unterackern; ausgenommen sind jene Zonen, in denen eine eigene Geschwindigkeitsbegrenzung, die durch eine entsprechende Beschilderung gekennzeichnet ist, gültig ist.
Weiters wird eine Tempo-30-Zone auf den letzten 120 Metern der Gemeindestraße bis zur Grenze zur Gemeinde Ratschings eingeführt.
Die entsprechenden Verkehrsschilder und Sicherheitsvorrichtungen werden in Kürze angebracht.