Gesellschaft
Seelsorge im Wipptal: Regelung für Gottesdienste
17.05.2020
Am Montag (11. Mai) haben sich alle Vertreter der Pfarreien und Priester zu einer außerordentlichen Dekanatskonferenz in Sterzing getroffen. Dabei wurde eine Vereinbarung in Bezug auf die Abhaltung der Gottesdienste getroffen.
In der Dekanatskonferenz wurde folgendes vereinbart:
- Ab dem Wochenende vom 23./24. Mai werden wieder öffentliche Gottesdienste in allen Pfarreien stattfinden. Die meisten Pfarreien feiern einfachheitshalber die Gottesdienste im Freien. Bei Regenwetter entfallen diese Gottesdienste und die Priester feiern über den Pfarrsender um 10.00 Uhr. Die aktuellen Pfarrbriefe können über der Homepage der Seelsorgeeinheit Wipptal abgerufen werden. Diese Sonntagsregelung gilt bis zum 14. Juni.
- Der Gottesdienst an den Werktagen wird weiterhin in Sterzing über den Pfarrsender gefeiert.
- Für die Feier der Einzeltaufe, der Krankensalbung und der Krankenkommunion können sich die Familien und Personen bei den Priestern melden. Diese können ab Montag (18. Mai) wieder unter den Sicherheitsauflagen gefeiert werden.
- Ab Montag (18. Mai) gibt es wiederum die Möglichkeit der persönliche Aussprache oder des Empfangs der Beichte in der Pfarrkirche Sterzing im Altarraum.
- Die Bittgänge fallen in der gewohnten Form in diesem Jahr aus. Am Donnerstag vor Christi Himmelfahrt (21. Mai) wird um 19.00 Uhr über den Pfarrsender auf Ebene der Seelsorgeeinheit ein Bittgottesdienst mit Wettersegen gefeiert.
- Die Begräbnisgottesdienste werden ab 18. Mai im Freien gefeiert. Die Teilnahme wird sich, zumal die Bestimmungen das Verbot größerer Menschenansammlungen vorsehen, auf den größeren Kreis von Angehörigen und Verwandten beschränken. Genaues wird zwischen Angehörigen und Seelsorgern geklärt und vereinbart. Die Verstorbenen werden in den Totenkapellen oder Kirchen zur persönlichen Verabschiedung aufgebahrt. Die Seelenrosenkränze werden vor den Totenkapellen und Kirchen im Freien gebetet.