Landesrätin Waltraud Deeg stellt richtig, dass die 14-tägige Isolation für Neuaufnahmen in den Seniorenwohnheimen nur dann verpflichtend ist, wenn es keinen negativen PCR-Test gibt. Volksanwältin Gabriele Morandell fordert indes, dass jede Isolation gut überlegt werden soll.
Landesrätin Waltraud Deeg stellt die am gestrigen Montag (3. August) geäußerten Behauptungen im Zusammenhang mit den Neuaufnahmen in Seniorenwohnheimen richtig: „Es stimmt in keinster Weise, dass neue Bewohnerinnen und Bewohner der Seniorenwohnheime automatisch in eine 14-tägige Isolation gehen müssen. Vielmehr kann von dieser Isolierung bereits seit Ende Juni im Sinne des entsprechenden Landesregierungsbeschlusses 469/2020 abgesehen werden, wenn ein negativer PCR-Test vorliegt, der nicht älter als vier Tage ist. Die Isolierung ist nur dann zwingend vorgesehen, wenn dies nicht möglich ist, und kann als reine Schutzmaßnahme zugunsten der Heimbewohner, aber auch der Mitarbeitenden gesehen werden.“
Generell werden in Zusammenarbeit mit dem Südtiroler Sanitätsbetrieb regelmäßige Testungen vorgenommen. Diese fallen bei konkreten Verdachtsfällen flächendeckend aus, wie die jüngsten Beispiele aus St. Pauls oder Terlan gezeigt hätten. „Die Mitarbeitenden, aber auch die Bewohnerinnen und Bewohner der Seniorenwohnheime leben und arbeiten sicherlich in einem jener Umfelder, die zu den am besten getesteten in Südtirol gehören“, sagt Deeg.
Sie stimme damit überein, dass die Isolation eine menschlich schwierige Phase sei, die für viele Seniorinnen und Senioren, aber auch für die Familienangehörigen und für die Heimbediensteten eine Herausforderung darstelle. „Wir besprechen diese Situationen auch im wöchentlich tagenden Monitoringausschuss Soziales genau, um die gemachten Erfahrungen zu analysieren und Verbesserungsvorschläge auszuarbeiten“, unterstreicht Landesrätin Deeg.
Volksanwältin Gabriele Morandell fordert indes, dass in den Senioren- und Pflegenheimen jede Isolation im Sinne des Patienten gut überlegt und begründet sein soll.
Mit Beginn der Coronakrise wurden die Besuche durch Angehörige in den Seniorenheimen und Pflegeheimen untersagt, die Entscheidung über deren Duldung, insbesondere im Sterbeprozess, wurde dem ärztlichen Leiter der Einrichtung überantwortet, so Morandell.
Nach einer langen Phase der Abschottung aller Heime sind nun ab Juni wieder Besuche unter bestimmten Vorgaben möglich, die mit Beschluss der Landesregierung Nr. 469 vom 30. Juni 2020 im Detail geregelt wurden.
Allerdings sind die Angehörigen betroffen darüber, dass ihnen sehr wenig Zeit eingeräumt wird, da Besuche grundsätzlich nur von einem Familienmitglied gegen Voranmeldung und nur für einen kurzen Zeitraum möglich sind. Insbesondere für Menschen mit eingeschränktem Seh- und Hörvermögen sowie Bewohnerinnen und Bewohner mit Demenz oder kognitiver Beeinträchtigung sind kurze Begegnungen auf größere Distanz unbefriedigend. Die Angehörigen berichteten der Volksanwältin, dass die Isolation den Verlauf der chronischen Erkrankungen und die psychische Gesundheit ihrer Angehörigen massiv verschlechtert haben, weshalb die pauschale Unterbindung von Halt gebenden Sozialkontakten vermieden werden sollte und nach alternativen Lösungen gesucht werden muss.
Aus ethischen Überlegungen sollte dem dringenden Wunsch der Heimbewohner nach Sozialkontakten und Berührungen mit den engsten Angehörigen in Einrichtungen ohne Verdachtsfälle auf Covid-19 soweit als irgend möglich nachgekommen werden und diese nicht einfach pauschal verboten werden. Auch eine allgemeine Isolation ohne Verdachtsmomente oder eine 14-tägige Quarantänemaßnahme nach kurzen Kontakten mit Familienmitgliedern ohne konkreten Verdacht auf Covid-19 entbehren in vielerlei Hinsicht einer ausreichenden Rechtsgrundlage. Jede Isolation sollte, nach Ansicht der Volksanwältin, im Sinne des Patienten gut überlegt und begründet sein.