Wie berichtet stand Mitte Jänner im Landtag die abschließende Behandlung des Landesgesetzesentwurfs des Team K zur Erhaltung der Primariate in den Kleinspitälern auf der Tagesordnung. Das Team K scheiterte knapp bei 16 Ja- und 17 Gegenstimmen. Unverständlich für den Antragsteller, hat der Rat der Gemeinden doch ein positives Gutachten zu diesem Gesetzesentwurf abgegeben.
Gesundheitslandesrat Thomas Widmann erklärte anschließend in seiner Stellungnahme, dass dieser Entwurf überholt sei und weitreichende Planungen und Konzepte in Ausarbeitung seien, weshalb er auch nicht zustimmen könne. Bedauerlicherweise schwieg er sich über die Inhalte der Pläne aus.
Dieser Ablehnung voraus ging wie berichtet (Erker 08, 2019, S. 24) das knappe Scheitern des Beschlussantrages zur Erhaltung der ärztlichen Leiter. Wie der Landtagsabgeordnete des Team K, Dr. Franz Ploner, der bis März 2019 in der Funktion als ärztlicher Leiter am KH Sterzing tätig war, erklärt, liege der Fehler im Konzept „Vier Krankenhäuser – sieben Standorte“, welches mit dem sogenannten Dreier-Gesetz (Art. 24 des Landtagsgesetzes Nr. 3) zur Gesundheitsreform festgeschrieben wurde. „De facto wurden die kleinen Krankenhäuser abgeschafft“, so Dr. Ploner, „wir haben am Beispiel Wipptal zwar zwei Gebäude, eines in Brixen und eines in Sterzing, formal und rechtlich gibt es aber nur mehr eine Struktur.“ Diese „halbe Lösung“ sieht u. a. vor, dass für Sterzing zwar ein ärztlicher Leiter ernannt wurde, der im Delegationsweg jedoch unter der Oberaufsicht von Brixen steht. Scheidet ein Primar in Sterzing aus, so bräuchte diese Stelle nicht mehr nachbesetzt werden, denn formal ist der der Primar in Brixen auch für die Abteilung in Sterzing zuständig. In seiner Replik hob Dr. Ploner die Bedeutung des ärztlichen Leiters besonders in einer Ausnahmezeit wie der COVID-19-Pandemie hervor, ist er doch die medizinisch zentrale Figur im Krankenhaus und verantwortlich für die medizinische Funktionalität des Hauses, denn gemeinsam mit der Pflegedirektion organisiert, strukturiert und überwacht er den hygienischen Ablauf bei der Betreuung der COVID-19-Patienten.
Garantie für die Zukunft
Mit den Beschlussanträgen wollte man schlichtweg eine verbindliche und in einem Gesetz festgeschriebene Garantie für die Zukunft auch für die kleinen Spitäler haben und nicht jedes Mal „einen Bittgang nach Bozen unternehmen, wenn ein Primar ausscheidet oder ein Wechsel an der Spitze der Landesregierung ansteht“, so der Landtagsabgeordnete.
Einen weiteren Kritikpunkt seitens Landesrat Widmann, dass bei Annahme des Beschlussantrages des Team K nur Hygieniker als ärztliche Leiter eingestellt werden könnten, lässt Dr. Ploner nicht gelten und erklärt, dass laut italienischem Gesetz der ärztliche Leiter zwar ein Hygieniker sein sollte, fehlt eine entsprechende Bewerbung, kann aber auch eine Person aus dem Primariatenstand zum Zuge kommen, wie dies bereits in der Vergangenheit – auch in seinem Falle – gehandhabt worden ist. „Es wäre sicher ideal, wenn der ärztliche Leiter einer Struktur eine unabhängige Person wie ein Hygieniker wäre“, erklärt Ploner „nichtsdestotrotz bin ich der Meinung, dass ein ärztlicher Leiter, der die gesamten Funktionen zwischen den Primaren und dem Hygienedienst, aber auch den organisatorischen Bereich und die Beziehung zur Verwaltung lenkt, Vorort eingeplant werden sollte. Nur wenn man diese Stelle nicht ausschreibt, kann man sie auch nicht besetzen“. Für eine einzige Person, sei es nun ein ärztlicher Leiter oder ein Primar, seien die umfangreichen Aufgaben, die an beiden Standorten geleistet werden müssen, nicht machbar. „Ich habe das selbst noch erlebt, als ich als Primar der Anästhesie sowohl für Brixen als auch für Sterzing zuständig war und weiß, was das heißt“, so Dr. Ploner. Diesen Anforderungen könne man weder physisch, organisatorisch noch fachlich gerecht werden, ist der Landtagsabgeordnete überzeugt: „Es wird immer etwas zu kurz kommen!“
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