Wirtschaft
Corona-Pass missachtet: Erste Betriebsschließungen
07.05.2021
Nach wiederholter Missachtung der Corona-Regeln müssen nun erste Gastbetriebe mit einer Betriebsschließung rechnen.
Aufgrund von Strafbescheiden der Ordnungskräfte gegen Gastronomiebetriebe sieht sich das Land Südtirol nun veranlasst, die ersten Sanktionen zu verhängen und stellt der Reihe nach die vorgesehenen Strafen aus. Die Betriebe hatten zum wiederholten Male gegen die in der Verordnung Nr. 21 vorgeschriebenen Vorschriften und entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus verstoßen.
Die ersten beiden Betriebe befinden sich in Innichen und Brixen und müssen aufgrund des Tatbestandes für zehn Tage ihre Türen für die Gäste schließen.
Laut Verordnung Nr. 21 müssen die Gäste den Nachweis eines negativen Testergebnisses, der Imfpung oder Genesung mit sich führen. Die Betreiber der Betriebe sind verpflichtet, zu überprüfen, ob die Gäste einen gültigen Corona-Pass haben: Dies gilt für den Gastronomiebereich ebenso wie alle anderen durch den Corona-Pass ermöglichten Tätigkeiten.