Wirtschaft
Zum Friseur nur mit 3G
19.01.2022
Ab Donnerstag (20. Jänner) gilt für den Besuch beim Friseur, im Kosmetikstudio und beim Barbier die 3G-Pflicht.
Am 7. Jänner ist ein Dekret der Regierung in Rom in Kraft getreten, mit dem neue Vorschriften für Geschäfte eingeführt worden sind. Demnach gilt ab Donnerstag in Friseur-, Barbier- und Kosmetiksalons auch für Kunden die 3G-Pflicht.
Am 1. Februar wird 3G weiter ausgedehnt; der Green Pass ist dann auch für den Zugang zu öffentlichen Ämtern sowie Post-, Bank- und Finanzdienstleistungen notwendig.
Auch Geschäfte müssen ab dem 1. Februar den Green Pass ihrer Kunden kontrollieren. Für den Kauf von Lebensmitteln in Geschäften und Supermärkten ist kein Green Pass nötig, auch nicht für den Kauf von Medikamenten und Körperpflegeprodukten sowie beim Optiker. Auch Märkte sind von der Green-Pass-Pflicht ausgenommen, genauso wie Zeitungskioske im Freien. In Geschäften, die Zeitungen verkaufen, und in Buchhandlungen gilt hingegen 3G.
Treibstoffe für Autos und Brennstoffe für den Haushalt können weiterhin ohne Green Pass erworben werden.