Home it
Instagram Der Erker auf Facebook Kontakt
  • News
  • Erker
    • Über uns Team Werbung Abo bestellen SEPA-Dauerauftrag Geschenk-Abo Adressänderung Abo kündigen Mediendaten Online Voting Werbebonus 2024 Netiquette
      Aktuelle Ausgabe ERKER 12 2025 Archiv
      Nächster Redaktionsschluss

      Artikel 15. Dezember
      Inserate 15. Dezember


      >> Regeln Leserkommentare
  • Archiv
    • Serie: Das Wipptal und der Erste Weltkrieg Serie: 150 Jahre Brennerbahn Serie: Fotografen im Gespräch Serie: Ehrenbürger von Sterzing
  • Service
    • Veranstaltungskalender Kleinanzeiger Nützliche Links Wetter Webcam Videos Trauer
      Turnusdienste Ärzte
      Turnusdienste Apotheken
      Verkehrsmeldezentrale
      Pollenflugbericht
      Lawinenlagebericht
      Bus- und Zugfahrplan
       
  • Werbeagentur WIPP-Media
    • Leistungen Kontakt und Beratung Referenzen Werben im Erker
      Im Erker inserieren →

      Nächster Redaktionsschluss

      Artikel 15. Dezember
      Inserate 15. Dezember
Navigation
 
online
Anmelden 
close
Login
Benutzername:
Passwort:
Anmelden
Der angegebene Benutzer oder das Kennwort konnten im System nicht gefunden werden.
Noch kein Benutzer vom Erker? Registriere dich hier →
weather icon
-3°C - 7°C Wetter Webcams Lawinen
Home → News → Lichtverschmutzung: Landesregierung genehmigt neue Richtlinien - 05.07.2022 (0 Kommentar/e)
 
 
 
 
Wirtschaft

Lichtverschmutzung: Landesregierung genehmigt neue Richtlinien

05.07.2022
Nach Gesprächen mit Fachleuten, Gemeinden und Sozialpartnern hat die Landesregierung am Dienstag (5. Juli) neue Richtlinien genehmigt, um Energie einzusparen und Mensch und Umwelt vor übermäßigem, unnatürlichem Licht zu schützen.

Es sei ein notwendiger Schritt gewesen, so Landesrat Giuliano Vettorato, auf dessen Antrag der Beschluss gefasst worden ist. Schätzungen zufolge werden bis 2050 etwa 75 Prozent der Weltbevölkerung in Städten leben. Umso wichtiger sei es, die Qualität der öffentlichen Beleuchtung zu verbessern, indem das Licht weniger hell, weniger grell, komfortabler und weniger gefährlich gemacht wird. Eine funktionale und nachhaltige Beleuchtung verringere den Energieverbrauch, senke den Kohlendioxidausstoß und spare Geld ein.

Licht aus zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr

Laut der neuen Regelung müssen die Beleuchtungen von Schildern, Schaufenstern, Bau- und Kunstdenkmälern, dekorative Beleuchtung sowie selbstleuchtende Schilder und Schriften zwischen 23.00 und 6.00 Uhr abgeschaltet werden. Eine Ausnahme gilt für Wirtschaftstätigkeiten, die in diesen Stunden ausgeübt werden.

Bei der dekorativen Beleuchtung von Bau- und Kunstdenkmälern gilt eine Leuchtdichte von maximal zwei Candela pro Quadratmeter (cd/m²). Die Farbtemperatur bei neu installierten Lichtquellen muss unterhalb von 3.000 Kelvin liegen, ihr Farbwiedergabeindex (CRI-Colour Rendering Index) darf den Wert von 80 nicht überschreiten. Das Licht muss innerhalb des zu beleuchtenden Bereichs bleiben und darf bei einer Gebäudebeleuchtung von unten nach oben die Außenwände nur bis zu einem Meter unter dem Dachsockel beleuchten.

Leuchtschilder dürfen weder blinken noch blenden. Nicht selbstleuchtenden Schildern, Schriften und Logos müssen von oben nach unten beleuchtet werden, die Leuchten müssen abgeschirmt sein. Auch in diesem Fall sind nächtliche Tätigkeiten und Dienstleistungen wie diensttuende Apotheken von der Regelung ausgenommen. Bestehende Anlagen sind bei der ersten außerordentlichen Wartung anzupassen, spätestens bis zum Jahr 2030.

Verboten wird auch die Verwendung von Projektionsscheinwerfern (Skybeamer). Verstöße können Gemeinden mit Verwaltungsstrafen zwischen 500 bis 1500 Euro ahnden. Ausnahmen sind nur im Sinne der öffentlichen Sicherheit und zur Wahrung öffentlicher Dienste vorgesehen. Dieses Verbot gilt auch für vorübergehende Veranstaltungen.

Ausnahmen für Sicherheit und Zivilschutz

Die Richtlinien geben auch vor, wie der Lichtplan auszusehen hat, den die Betreiber von Außenbeleuchtungsanlagen mit mehr als 100 Leuchten dem Amt für Energie und Klimaschutz – auch als Voraussetzung für etwaige Förderungen – übermitteln müssen. Zudem legen sie die technischen Bestimmungen für die Straßenbeleuchtung und die Beleuchtung der Skisportgebiete fest. Aufgelistet werden auch Ausnahmen, darunter Militärgebiete und staatliche Anlagen, Zivilschutz- und Sicherheitseinrichtungen, Alarmanlagen, Verkehrsregelungen und Fluchtwegbeschilderungen. Ausnahmen gibt es auch für zeitlich begrenzte Veranstaltungen im Freien und für Baustellen.
Die Maßnahmen sollen laut Landeshauptmann Arno Kompatscher ein kleiner Schritt in Richtung Klimaschutz sein und das Bewusstsein schaffen, dass Sparsamkeit und Hausverstand wichtige Wegbegleiter zur Nachhaltigkeit sind.

Die neuen Richtlinien treten nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

(LPA; Foto: Walter Haberer)
Drucken  
 
Tweet
Lesermeinungen:
Noch keine Kommentare abgegeben. Sei die/der Erste!
  Melde dich an, um die Kommentare zu lesen oder einen Kommentar zu hinterlassen.
Noch kein Benutzer vom Erker? Registriere dich hier →
Please add 1 and 5 and type the answer here:
weiter Wirtschaft:
logo-pronti-a-contare
11.12.2025
Start des Projekts „PRONTI A CONTARE - ZAHLREICH"
haus-pixabay
08.12.2025
Wohnbau: Änderungen treten am 1. Februar in Kraft
eisbahn-intercom-leitner
04.12.2025
Speed-Skating-Eisbahn für Milano Cortina 2026
  • Veranstaltungen
    basteln-pixabay
    13.12.2025 Adventbastelei
    Sterzing - Adventsbastelei für Kinder, ...  
      13.12.2025 | Trenser Advent
      13.12.2025 | Konzert der Handglockenbläser
      13.12.2025 | Gemeinschaftskonzert
      13.12.2025 | Biathlon IBU Cup
      14.12.2025 | Konzert
      14.12.2025 | Adventkonzert
      14.12.2025 | Engel und Hirten
    Anzeigen
    Neue Veranstaltung vorschlagen
  • Kleinanzeiger
      Elektriker (w/m/d)
      Versandmitarbeiter (w/m/d)
      Affittasi stanza in appartamento condiviso – ...
      Teamleader Industrial Engineering (w/m/d)
      Magazineur (w/m/d)
      Mitarbeiter/in im Verkauf
      gestione appartamenti vacanze part time
    Anzeigen
    jetzt Kleinanzeige aufgeben
  • Umfrage
     
     
     
    Verfolgen Sie die Rennen unserer Wintersportler?
    Abstimmen
    Archiv
Wipptaler Wonneproppen 2025
Kontakt
WIPP-Media GmbH
Der ERKER
Neustadt 20A
I-39049 Sterzing
Tel.: +39 0472 766876
grafik@dererker.it info@dererker.it barbara.fontana@dererker.it
Der Erker
Werben im Erker Online-Werbung SEPA-Dauerauftrag Regeln Leserkommentare Online Voting Abo bestellen
Service
Veranstaltungskalender Kleinanzeiger Nützliche Links Wetter Webcam Videos Trauer
 
zurück zum Seitenanfang
Impressum | Sitemap | Cookie-Richtlinie | Privacy | | Webdesign Agentur