Wirtschaft
Lichtverschmutzung: Landesregierung genehmigt neue Richtlinien
05.07.2022
Nach Gesprächen mit Fachleuten, Gemeinden und Sozialpartnern hat die Landesregierung am Dienstag (5. Juli) neue Richtlinien genehmigt, um Energie einzusparen und Mensch und Umwelt vor übermäßigem, unnatürlichem Licht zu schützen.
Es sei ein notwendiger Schritt gewesen, so Landesrat Giuliano Vettorato, auf dessen Antrag der Beschluss gefasst worden ist. Schätzungen zufolge werden bis 2050 etwa 75 Prozent der Weltbevölkerung in Städten leben. Umso wichtiger sei es, die Qualität der öffentlichen Beleuchtung zu verbessern, indem das Licht weniger hell, weniger grell, komfortabler und weniger gefährlich gemacht wird. Eine funktionale und nachhaltige Beleuchtung verringere den Energieverbrauch, senke den Kohlendioxidausstoß und spare Geld ein.
Licht aus zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr
Laut der neuen Regelung müssen die Beleuchtungen von Schildern, Schaufenstern, Bau- und Kunstdenkmälern, dekorative Beleuchtung sowie selbstleuchtende Schilder und Schriften zwischen 23.00 und 6.00 Uhr abgeschaltet werden. Eine Ausnahme gilt für Wirtschaftstätigkeiten, die in diesen Stunden ausgeübt werden.
Bei der dekorativen Beleuchtung von Bau- und Kunstdenkmälern gilt eine Leuchtdichte von maximal zwei Candela pro Quadratmeter (cd/m²). Die Farbtemperatur bei neu installierten Lichtquellen muss unterhalb von 3.000 Kelvin liegen, ihr Farbwiedergabeindex (CRI-Colour Rendering Index) darf den Wert von 80 nicht überschreiten. Das Licht muss innerhalb des zu beleuchtenden Bereichs bleiben und darf bei einer Gebäudebeleuchtung von unten nach oben die Außenwände nur bis zu einem Meter unter dem Dachsockel beleuchten.
Leuchtschilder dürfen weder blinken noch blenden. Nicht selbstleuchtenden Schildern, Schriften und Logos müssen von oben nach unten beleuchtet werden, die Leuchten müssen abgeschirmt sein. Auch in diesem Fall sind nächtliche Tätigkeiten und Dienstleistungen wie diensttuende Apotheken von der Regelung ausgenommen. Bestehende Anlagen sind bei der ersten außerordentlichen Wartung anzupassen, spätestens bis zum Jahr 2030.
Verboten wird auch die Verwendung von Projektionsscheinwerfern (Skybeamer). Verstöße können Gemeinden mit Verwaltungsstrafen zwischen 500 bis 1500 Euro ahnden. Ausnahmen sind nur im Sinne der öffentlichen Sicherheit und zur Wahrung öffentlicher Dienste vorgesehen. Dieses Verbot gilt auch für vorübergehende Veranstaltungen.
Ausnahmen für Sicherheit und Zivilschutz
Die Richtlinien geben auch vor, wie der Lichtplan auszusehen hat, den die Betreiber von Außenbeleuchtungsanlagen mit mehr als 100 Leuchten dem Amt für Energie und Klimaschutz – auch als Voraussetzung für etwaige Förderungen – übermitteln müssen. Zudem legen sie die technischen Bestimmungen für die Straßenbeleuchtung und die Beleuchtung der Skisportgebiete fest. Aufgelistet werden auch Ausnahmen, darunter Militärgebiete und staatliche Anlagen, Zivilschutz- und Sicherheitseinrichtungen, Alarmanlagen, Verkehrsregelungen und Fluchtwegbeschilderungen. Ausnahmen gibt es auch für zeitlich begrenzte Veranstaltungen im Freien und für Baustellen.
Die Maßnahmen sollen laut Landeshauptmann Arno Kompatscher ein kleiner Schritt in Richtung Klimaschutz sein und das Bewusstsein schaffen, dass Sparsamkeit und Hausverstand wichtige Wegbegleiter zur Nachhaltigkeit sind.
Die neuen Richtlinien treten nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.
(LPA; Foto: Walter Haberer)