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Home → News → Landeszusatzverträge in Südtirol - 12.08.2023 (0 Kommentar/e)
 
 
 
 
Wirtschaft

Landeszusatzverträge in Südtirol

12.08.2023
Wie viele Landeszusatzverträge gibt es in Südtirol? Wie viele davon sehen ein provinzielles Lohnelement vor? Wie hoch fällt dieses im Vergleich zur gesamtstaatlichen Mindestentlohnung aus? Wie viele Wirtschaftssektoren würden von einem gesetzlichen Mindestlohn, wie jener, der im italienischen Parlament vorgestellt worden ist, profitieren? Diese Fragen standen im Mittelpunkt des jüngsten AFI-Zooms zu den Landeszusatzverträgen, der kürzlich vom Arbeitsförderungsinstitut im Palais Widmann vorgestellt wurde. Im Rahmen der Pressekonferenz erklärte AFI-Präsident Andreas Dorigoni: „Die Gewerkschaftsbünde mobilisieren sich schon seit längerem, um durch die Einführung eines monatlichen territorialen Lohnelementes von 150 Euro brutto die Kaufkraft der Arbeitnehmen-den zu stärken. Die vom AFI vorgestellten Ergebnisse bekräftigen uns in der Überzeugung, diesen Weg konsequent weitergehen zu müssen“.

Die gesamtstaatlichen Kollektivverträge und die kollektivvertraglichen Verhandlungen zweiter Ebene sind seit Jahren ein Forschungsschwerpunkt des AFI | Arbeitsförderungsinstituts. Angesichts der anhaltenden hohen Inflation und dem daraus folgenden Kaufkrafteinbruch für die Arbeitnehmenden, konzentriert sich die politische Debatte deshalb insbesondere auf die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns. Die primäre Aufgabe des Kollektivvertrages ist nämlich nicht nur den Inhalt des Arbeitsverhältnisses zu bestimmen, sondern auch die damit verbundene wirtschaftliche Behandlung der Arbeitnehmer.

Die Verhandlungen zweiter Ebene in Südtirol


Die Kollektivverhandlungen in Italien finden auf zwei Ebenen statt: auf gesamtstaatlicher und auf territorialer (bzw. auf betrieblicher) Ebene. Ziel der zweiten Ebenen ist es, die in den gesamtstaatlichen Kollektivverträgen festgelegten Bestimmungen an die Bedürfnisse eines spezifischen Gebietes oder Unternehmens anzupassen.

Laut dem Archiv des CNEL (Consiglio Nazionale dell'Economia e del Lavoro) zählt man in Südtirol am 16.01.2023 exakt 69 geltende Verträge zweiter Ebene, davon sind 57 Betriebs- und 12 territoriale Verträge. Letztere bilden den Fokus dieser Analyse - genau genommen wurde die Auswirkung des territorialen Lohnelementes auf die Lohnmindestschwelle des gesamtstaatlichen Kollektivvertrages untersucht. Nur 13 der 43 untersuchten Sektoren sehen einen Landeszusatzvertrag in Ergänzung zum jeweiligen gesamtstaatlichen Kollektivvertrag vor: An der Spitze das Metallhandwerk (in diesem Sektor steigt der kollektivvertragliche Grundlohn durch ein territoriales Element von rund 187 Euro um 12,8% gegenüber dem gesamtstaatlichen Kollektivvertrag), das Ende der Fahnenstange bildet der Handel (ein Lohnelement von acht Euro brutto monatlich entspricht einer Aufbesserung von 0,5% bezogen auf das Bruttogeh-alt, das im NAKV vorgesehenen ist).

Streitfragen bei Kollektivverhandlungen

Die Entlohnung ist ein Thema, welches immer wieder in der arbeitsrechtlichen Debatte in regelmäßigen Abständen vorkommt. Diese soll - im Sinne des Artikels Nr. 36 der italienischen Verfassung - den Arbeitnehmenden ein würdiges Auskommen garantieren. Die jüngsten Daten und die Datenbanken der einzelnen Sektoren deuten auf Kollektivverträge mit besonders niedrigen Mindestentlohnungen hin, sowie auf einen bedeutsamen Anteil an Arbeitnehmenden (rund 3,3 Millionen), dessen Lohn unter der sektorspezifischen Mindestlohnschwelle liegt. Diese Verträge werden, in den meisten Fällen, von weniger bedeutenden und nicht repräsentative Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaftsorganisationen abgeschlossen: Die Abkommen, welche in dieser Form entstehen, werden als sogenannte “Piratenverträge” bezeichnet.

Der Gesetzesvorschlag zum Mindestlohn

Mit Inkrafttreten der EU-Richtlinie Nr. 2022/2041 (die bis November 2024 umgesetzt werden muss) soll jeder Mitgliedstaat einen Mindestlohn festlegen, welcher zur Verringerung der Lohnunterschiede beiträgt. Im Juli 2023 wurde von den Oppositionsparteien im italienischen Parlament ein Gesetzentwurf eingebracht, der einen Mindeststundenlohn von nicht weniger als neun Euro vorsieht. Ziel ist es, die verschiedenen Formen des vertraglichen Lohndumpings zu unterbinden, indem die Wirtschaftsbereiche mit einem geringeren kollektivvertraglichen Deckungsgrad (sog. „Tarifbindung“) geschützt werden.

In Südtirol liegen, von den 43 untersuchten Sektoren, nur 20 mit ihrer Mindeststundenentlohnung über dem Schwellenwert des Gesetzesvorschlags. Diese Zahl steigt auf 23 an, wenn man den Landeszuschlag mit einbezieht. „Da der wirtschaftliche Teil vieler gesamtstaatlicher Kollektivverträge noch nicht erneuert worden ist, bedarf es hier dringend einer Wiederaufnahme der dezentralen Kollektivvertragsverhandlung zur Anpassung der Löhne an die Lebenshaltungskosten”, schlussfolgert AFI-Forscherin Alessia Paccagnella.
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