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Home → News → Ausbau erneuerbarer Energiequellen - 23.12.2023 (0 Kommentar/e)
 
 
 
 
Wirtschaft

Ausbau erneuerbarer Energiequellen

23.12.2023
Die Landesregierung hat vor kurzem die Energieförderrichtlinien 2024 und die Gewährung von entsprechenden Beiträgen verabschiedet.

Beibehalten wird insbesondere der starke Förderanreiz bei der energetischen Gesamtsanierung: Je effizienter das Gebäude, desto höher fällt der Beitragssatz aus. So wird die energetische Sanierung eines Gebäudes bei Erreichung des KlimaHaus-Standards C mit 40 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert, bei Erreichung des KlimaHaus-Standards B oder R mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Bei der energetischen Sanierung von Mehrfamilienhäusern (Kondominien mit mindestens 5 beheizten Baueinheiten und mindestens 5 Eigentümern) liegt der Fördersatz bei Erreichung der KlimaHaus-Klasse B auch 2024 bei 50 Prozent, bei Erreichung der KlimaHaus-Klasse C nun bei 50 Prozent. Nicht weiter gefördert wird hingegen die energetische Sanierung einzelner Gebäudeeinheiten (Wohnungen), da der Schwerpunkt auf der Gesamtsanierung von Gebäuden liegt.

Beibehalten wird der 40-prozentige Beitrag für Wärmepumpen mit Photovoltaikanlagen und eventueller Speicherbatterien, sowohl in Neubauten als auch in bestehenden KlimaHaus-C-Gebäuden. Die Installation von Wärmepumpen hat sich in den letzten fünf Jahren auch dank dieser Beiträge verdoppelt. Der im Jahr 2023 eingeführte 20-prozentige Beitrag für die Installation von Photovoltaikanlagen und Speicherbatterien für Kleinunternehmen zur Deckung ihres Strombedarfs wird ebenfalls beibehalten. 850 Anträge wurden dazu im Jahr 2023 eingereicht. Dadurch hat sich die installierte Leistung der Photovoltaik in Südtirol um rund 23 Megawatt erhöht.

Speicherbatterien als Einzelmaßnahme werden hingegen nicht mehr gefördert. Auch die Förderung der Wasserkraft für Almen, die nicht an das Stromnetz angeschlossen sind, und für Biogasanlagen läuft am 31. Dezember 2023 aus.

Bei den Fernheizwerken wird die Erweiterung der Verteilungsinfrastruktur und die Energetische Optimierung 2024 weiterhin gefördert. Für den Ausbau der Verteilungsinfrastruktur entfällt die Berechnung des Betriebsergebnisses, was eine erhebliche Erleichterung für die Antragsteller darstellen wird.

Gesuche können von 1. Jänner bis 31. Mai 2024 beim Landesamt für Energie und Klimaschutz eingereicht werden. Sie müssen vor Baubeginn eingereicht werden und werden in der Reihenfolge des Einreichdatums bearbeitet, solange die bereit gestellten Finanzmittel reichen. Die neuen Richtlinien für Beiträge gelten für Einzelpersonen, öffentliche Verwaltungen und gemeinnützige Organisationen sowie für Unternehmen und für Fernheizwerke. Bis Ende des Jahres werden die Informationen und der entsprechende Dienst für die Energieförderungen 2024 auf den Landeswebseiten aktualisiert sein.

(LPA - Foto: LPA/Manuela Tessaro)
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