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Home → News → Energiesparförderung des Landes - 03.01.2025 (0 Kommentar/e)
 
 
 
 
Wirtschaft

Energiesparförderung des Landes

03.01.2025
Ab 1. Jänner 2025 können Privatpersonen und Mehrfamiliengebäude erneut Förderanträge für Energiesparmaßnahmen einreichen. Das neue Jahr bringt einige wichtige Neuerungen mit sich.

Ab dem 1. Jänner können wieder Förderanträge für Energiesparmaßnahmen und den Einsatz erneuerbarer Energiequellen gestellt werden. Das neue Jahr bringt einige Neuerungen mit sich, die Privatpersonen und Mehrfamiliengebäude zugute kommen. Die Fördermaßnahmen sollen helfen, den Energieverbrauch zu senken und den Umstieg auf erneuerbare Energiequellen zu erleichtern.

Energetische Gebäudesanierung

Für die energetische Sanierung von Mehrfamilienhäusern (Kondominien mit mindestens fünf beheizten Wohneinheiten und Eigentümern – Baukonzession vor dem 01.01.2005) gelten folgende Förderbedingungen: Bei Erreichung des KlimaHaus Standards B oder der Gebäudezertifizierung KilmaHaus R beträgt der Fördersatz 80% der zulässigen Kosten. Für KlimaHaus C Standard liegt er bei 50 Prozent.
Gefördert werden die verschiedenen Wärmedämmmaßnahmen (Außenmauern, Dach, Terrassen, Geschossdecken, Lauben, Balkone), inklusive Dachbegrünung und die Hinterlüftung einer Fassade, sowie der Einbau von Lüftungsgeräten mit Wärmerückgewinnung und der Einbau einer gemeinschaftlichen Photovoltaikanlage eventuell inklusive Speicherbatterie.

Neu: Solaranlagen für die zentrale Warmwasser-Bereitung werden künftig ebenfalls gefördert: 80 Prozent bei Erreichung des KlimaHaus Standards B, 50 Prozent bei Erreichung des KlimaHaus Standards C.

Weiterhin gilt: Der Austausch von mindestens 15 Jahre alten Öl- oder Gasheizkesseln wird bei Anschluss an Fernwärme, Einbau von Wärmepumpen oder Biomasseheizanlagen mit 40 Prozent gefördert.

Für Gebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten gelten die bisherigen Kriterien:

Die Sanierung wird bei Erreichung des KlimaHaus Standards B oder R mit 50 Prozent der Kosten gefördert.

Für KlimaHaus C Standard liegt er bei 40 Prozent.

Wärmepumpen und Photovoltaik-Anlagen

Wesentliche Erleichterungen gibt es bei der Förderung von Wärmepumpen in Kombination mit Photovoltaik:

Die Förderung ist jetzt bereits bei Erreichung des KlimaHaus Standards E der Gebäudehülle (statt bisher C) möglich.

Wärmepumpen werden zudem auch gefördert, wenn bereits eine ausreichend große bestehende PV-Anlage vorhanden ist. Ein Neubau der Anlage ist nicht mehr zwingend erforderlich.

Einzelmaßnahmen

Auch andere Einzelmaßnahmen werden nach wie vor gefördert. Dazu gehören der hydraulische Abgleich von Heizungsanlagen und der Einbau einer thermischen Solaranlage. Der Fördersatz beträgt dabei 40 Prozent der zulässigen Kosten.

Weitere hilfreiche Tipps und Links zu den Landesförderungen sind in den verschiedenen Informationsblättern der Verbraucherzentrale enthalten. Diese sind über das Internet (www.verbraucherzentrale.it), dem Verbrauchermobil, dem Hauptsitz in Bozen und den Außenstellen erhältlich. Alternativ zu den Infoblättern bietet die Verbraucherzentrale auch eine technische Bauberatung, die montags von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr telefonisch unter der Rufnummer 0471 301430 zur Verfügung steht. Mehr Infos zu den Landesbeiträgen für „Energie - Beiträge für die energetische Sanierung von Gebäuden" hier.
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