Die Stadtpolizei Sterzing versteht sich vor allem als Dienstleistungsorgan für die Bürger der Stadt Sterzing sowie der Gemeinden Freienfeld und Pfitsch. Dass sich zahlreiche Bürger jedoch nicht an die Regeln halten, zeigt ein Blick in die Statistik der im Jahr 2024 ausgestellten Strafen.
„Unsere Hauptaufgabe ist es, das tägliche Leben in unserer Gemeinde sowie in den Partnergemeinden Freienfeld und Pfitsch sicher, geordnet und lebenswert zu gestalten. Dabei handeln wir stets im Sinne der Gemeinschaft, als ‚Freund und Helfer‘ und nicht als reines Straforgan“, betont Egon Bernabè, Kommandant der Stadtpolizei Sterzing. Die Arbeit der Beamten ziele darauf ab, präventiv zu wirken, Lösungen zu finden und das Vertrauen der Bevölkerung zu stärken. Dem Kommando gehören sieben festangestellte Mitarbeitern – fünf Polizeibeamte, ein Hilfspolizist und eine Verwaltungsangestellte – an. Sie versehen in der Regel von Montag bis Freitag ihren Dienst, nach Möglichkeit auch samstags; an Sonn- und Feiertagen sind sie nur bei besonderen Anlässen im Dienst.
Ein zentraler Aufgabenbereich der Stadtpolizei ist die Überwachung des Straßenverkehrs. Dies umfasst die Gewährleistung eines reibungslosen und sicheren Verkehrsflusses, die Überprüfung von Verkehrsregeln sowie Maßnahmen zur Verhinderung und Ahndung von Gefährdungen, um Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. „Durch unsere regelmäßige Präsenz im Stadtgebiet leisten wir darüber hinaus einen Beitrag zur Vorbeugung von Konflikten, Regelverstößen und Unsicherheiten. Wir suchen den Dialog mit der Bevölkerung, um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu schaffen. Urbane Sicherheit verstehen wir als gemeinsames Ziel, das durch Verständnis, Präsenz und gegenseitigen Respekt erreicht wird“, so Bernabè.
Aufgabenbereiche
Zuständig ist die Stadtpolizei zudem für die Erteilung und Überprüfung von Genehmigungen in der Fußgängerzone. Dies betrifft Anwohner, Gewerbetreibende sowie Lieferanten. Unser Fokus liegt darauf, die Balance zwischen der Nutzung durch berechtigte Personen und der Wahrung der Aufenthaltsqualität für Fußgänger zu wahren. Im Jahr 2024 wurden vom Büro insgesamt 732 Genehmigungen verwaltet. Die hohe Zahl ergibt sich aus den vielen Baustellen in der Stadt, die mittlerweile abgeschlossen sind, sowie den Genehmigungen für Steckholz und Unterackern.
Im Fundamt der Gemeinde sorgt die Stadtpolizei dafür, dass verlorene Gegenstände schnell und unkompliziert an ihre rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben werden. Im Jahr 2024 wurden 91 Objekte registriert. Außerdem wurden 25 nicht abgeholte Fahrräder versteigert, was 786 Euro einbrachte.
Behindertenausweise werden ebenfalls von der Stadtpolizei ausgestellt. Im Jahr 2024 waren es 36 Verlängerungen und Neuausstellungen. Ausgestellt wurden auch 27 Schornsteinfegerausweise. „Diese Aufgabe gehört zwar nicht zu den üblichen Kompetenzen der Ortspolizei, aber wir führen diese Sterzinger Tradition gerne fort“, betont Bernabè.
Eine weitere Aufgabe ist die Durchführung von Wohnsitzkontrollen. Diese tragen dazu bei, die Einhaltung von Meldepflichten sicherzustellen, und unterstützen die Verwaltung bei der Pflege korrekter Einwohnerdaten. Für jeden Wohnungswechsel ist eine Einzelprüfung erforderlich. Im Jahr 2024 wurden somit 135 innergemeindliche Adressänderungen und 239 Zuzüge in enger Zusammenarbeit mit dem Meldeamt der Stadt Sterzing bearbeitet.
Aufgedeckt und geahndet wurden in Zusammenarbeit mit dem Lizenzamt drei Fälle von illegaler Zimmervermietung. In zwei Fällen handelte es sich um private Vermietungen über das Internetportal Airbnb. Im dritten Fall ging es um einen Betrieb, der Mitarbeiterzimmer widerrechtlich in Ferienwohnungen umgewandelt hatte.
Die zwölf Monatsmärkte werden ebenfalls direkt von der Stadtpolizei verwaltet, welche die Anwesenheit der Standbetreiber kontrolliert, die Standplätze verwaltet, die Standgebühr erhebt und die Einhaltung der Marktordnung überwacht. Insgesamt nehmen am Monatsmarkt 33 und am Viehmarkt zehn Standbetreiber teil. Im Jahr 2025 wird der Monatsmarkt seinen traditionellen Standort in der Innsbruckerstraße verlassen und auf den Sportparkplatz verlegt.
Da die Stadtpolizei in den Zivilschutz integriert ist, wird sie bei Bedarf im Rahmen ihrer Zuständigkeiten eingesetzt, so etwa bei der Sperre der Brennerstraße nach dem Unwetter in Freienfeld im Juli oder bei der Totalsperre von Brennerautobahn und Staatsstraße nach heftigen Schneefällen im Februar. Im Einsatz sind die Beamten – trotz Personalmangels – auch bei Prozessionen, Events und Sportveranstaltungen.
Bei Verkehrsunfällen ist die Stadtpolizei für die Erhebung und Dokumentation zuständig. Die Beamten nehmen Berichte auf, koordinieren notwendige Maßnahmen vor Ort und sorgen für eine sachliche Aufarbeitung der Vorfälle. Im Jahr 2024 wurden sechs Unfälle aufgenommen.
Zur Verwaltung der 13 Parkscheinautomaten gehören die regelmäßige Leerung der Automaten, die Buchhaltung und die Wartung in Zusammenarbeit mit den Technischen Diensten der Gemeinde. Im vergangenen Jahr wurden 220.442 Euro eingenommen, davon 51.129 Euro über die Parking-Apps. Die stärksten Monate waren naturgemäß August und Dezember mit jeweils rund 4.000 Parkvorgängen über App.
„Besonders wichtig war uns die Arbeit in Schulen und Kindergärten. Bei verschiedenen Projekte ging es vor allem um die Sicherheit im Straßenverkehr, um das richtige Verhalten zu Fuß und mit dem Fahrrad zu üben. Besonders mit den Kindergartenkindern wurde versucht, spielerisch das richtige Verhalten auf der Straße zu vermitteln“, so Kommandant Bernabè. Im Nordpark wurde ein Kindergartenpfad eingerichtet.
1.674 Übertretungen festgestellt
Insgesamt wurden in der Gemeinde Sterzing im Jahr 2024 1.674 Übertretungen festgestellt und damit um 133 mehr als im Jahr zuvor. Knapp ein Viertel davon betraf das Parken ohne Parkschein mit 423 Strafbescheiden. 297 Verkehrsteilnehmer haben die zulässige Höchstgeschwindigkeit um bis zu 10 km/h überschritten, in 30 weiteren Fällen waren die Fahrer um bis zu 40 km/h zu schnell unterwegs. 173 Personen haben ohne Parkscheibe geparkt, in 74 Fällen war das Parkticket abgelaufen (siehe nebenstehende Tabelle).
„Es ist jedoch nicht die Anzahl der festgestellten Übertretungen, die im Vordergrund steht, sondern vielmehr die Bedeutung der durchgeführten Maßnahmen für die Verbesserung der Verkehrssicherheit“, so Bernabè. „Natürlich werden die gesetzlich vorgeschriebenen Bußgelder verhängt, aber immer mit gesundem Menschenverstand.“