Wirtschaft
Zeitweilige Unterkünfte für Mitarbeiter
22.08.2025
Nach den Gewerbezonen in Freienfeld, Leifers, Neumarkt, Tramin, Ratschings und Sterzing hat die Landesregierung in weiteren Gemeinden die Voraussetzungen für zeitweilige Mitarbeiter-Unterkünfte zu schaffen.
Bis zu 190 Räumlichkeiten können in den Gewerbezonen „Industriezone Lana“ (Gemeinde Lana, Tscherms, und Meran) und „Memc“, „Sinich” und „Sandhof“ (Gemeinde Meran) sowie in der „Sader“-Zone (Gemeinde Vahrn) für die Unterbringung von Mitarbeitern verwendet werden.
Die Landesregierung hat die Durchführungspläne entsprechend angepasst.
Die Maßnahme, Wohnraum für Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen, ist Teil der Wohnreform 2025 und soll den Wohnungsmarkt kurzfristig entlasten sowie die Nutzung des Bestandes verbessern.
(Foto: pexels)