Umwelt
Waldbrandgefahr: Vorsicht geboten
30.12.2025
Angesichts der fehlenden Niederschläge besteht derzeit erhöhte Waldbrandgefahr: Darauf weist der Landesforstdienst hin und ruft zu Vorsicht und Umsicht auf, auch im Umgang mit Feuerwerkskörpern
Wegen der anhaltenden Trockenheit besteht derzeit in Südtirol erhöhtes Waldbrandrisiko. Nach den Bestimmungen des Landesforstgesetzes ist es deshalb ausnahmslos verboten, im Wald und in einem Sicherheitsabstand von 20 Metern Feuer anzuzünden oder brennende Zigaretten oder Zündhölzer wegzuwerfen. Zum Schutz von Wald und Umwelt mahnt der Landesforstdienst daher die strikte Einhaltung dieser Bestimmung auf.
Der Landesforstdienst weist zudem darauf hin, dass das Zünden von Feuerwerkskörpern jeglicher Art von den örtlich zuständigen Bürgermeistern genehmigt werden muss. Bei Schäden infolge von Bränden drohen neben hohen Verwaltungsstrafen auch strafrechtliche Konsequenzen. Der Landesforstdienst wird einen verstärkten Bereitschaftsdienst und eine angemessene Überwachung gewährleisten.
Bei Sichtung eines Waldbrandes ist umgehend die Feuerwehr unter der Einheitlichen Notrufnummer 112 zu alarmieren.
Informationen über das Anzünden von Feuer im Wald und das Verhalten im Falle eines Waldbrandes auf den Landeswebseiten des Forstdienstes sowie der Agentur für Bevölkerungsschutz.