Verkehr
Förderkriterien verlängert
28.01.2026
Das Land gewährt bis zum 31. Dezember 2028 Beiträge, um die Verlagerung von der Straße auf die Schiene zu fördern.
Beitragsberechtigt sind multimodale Verkehrsunternehmen sowie Eisenbahnverkehrsunternehmen mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum, die Schienengüterverkehrsdienste in Südtirol auf der Strecke Salurn–Brenner und umgekehrt erbringen.
Die Frist zur Förderung des kombiniertes Verkehrs wurde vor allem deshalb verlängert, um die Umwelt sowie die Anrainer entlang der Nord-Süd-Achse im Eisacktal und im Unterland zu entlasten.
(LPA; Foto: pexels)