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Home → News → Preisanstiege aufgrund Nahost-Konflikt - 04.03.2026 (0 Kommentar/e)
 
 
 
 
Wirtschaft

Preisanstiege aufgrund Nahost-Konflikt

04.03.2026
Auch heuer hat die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) Strom- und Gastarife miteinander verglichen. Der Vergleich zeigt das Bestehen einer großen Vielfalt an Tarifen auf dem Markt, die es Verbraucher:innen oft erschweren, eine bewusste Entscheidung bei der Auswahl des richtigen Angebots zu treffen. Für den Vergleich wurde das Vergleichsportal der zuständigen Behörde (ARERA – www.ilportaleofferte.it) genutzt. In einigen Fällen, insbesondere bei lokalen Anbietern, wurde auch die sogenannten "Vergleichbarkeitstabelle" der einzelnen Angebote von den Websites der Anbieter verwendet.

Für den Stromvergleich wurde der Verbrauch eines Musterhaushalts in Bozen genutzt: 2.700 kWh pro Jahr und eine vertragliche Leistung von 3 kW (dies entspricht einem Standardprofil auf nationaler Ebene). In der Vergleichstabelle beziehen sich die (geschätzten) Preise für die 12 Folgemonate einiger Angebote auf den sogenannten „Einheitstarif", bei dem der Preis den ganzen Tag über gleich bleibt, während für andere Angebote die Preise nach Standardzeitfenstern berechnet wurden. Alle untersuchten Angebote sind sogenannte variable Tarife mit indexiertem Preis; d.h. dass sich die Preise im Laufe der Monate anhand eines Basisparameters, den sogenannten nationalen Einheitspreis (PUN - Prezzo Unico Nazionale) ändern. Dieser Basisparameter spiegelt die Großhandelspreise für Strom wider. Auf dem Markt gibt es auch Angebote mit einem „Festpreis" (in der Regel für 12 Monate gültig), diese wurden in diesem Vergleich jedoch nicht berücksichtigt.

Der niedrigste Tarif (674,14 Euro) wurde von Energia Locale Srl angeboten, dicht gefolgt (693,12 €) vom Tarif des sogenannten „graduellen Schutzes", ein Dienst, der bis zum 30. Juni 2024 von Haushaltskunden gewählt werden konnte und daher jetzt nicht mehr aktivierbar ist. Dieser Dienst richtete sich an Haushaltskunden, die zu diesem Zeitpunkt noch keinen Anbieter auf dem freien Markt gewählt hatten und nicht als besonders schutzbedürftig galten. Der Tarif des „graduellen Schutzes" bleibt jedoch für bereits bestehenden Kunden bis mindestens 1. Juli 2027 gültig, und zwar über Anbieter, die durch spezielle Auswahlverfahren von Acquirente Unico S.p.A. bestimmt wurden. Für Südtirol wurde der Anbieter Enel Energia S.p.A ausgewählt.

Die Mehrheit der Haushaltskunden der Provinz Bozen, bezieht jedoch Tarife aus dem sogenannten „freien Markt", die, wie bereits erwähnt, sehr unterschiedlich sein können. In unserer Erhebung reichten die Preise von rund 675 Euro/Jahr für das günstigste Angebot bis zu über 950 Euro/Jahr, mit einem Unterschied von fast 300 Euro pro Jahr.

Viele sogenannte „schutzbedürftige" Kunden* haben noch den sogenannten Tarif für „Schutzbedürftige", dessen voraussichtliche Kosten für die nächsten 12 Monate, derzeit, bei etwa 693,38 Euro liegen. Wer sich im freien Markt befindet und die Voraussetzungen für einen schutzbedürftigen Kunden erfüllt, kann jederzeit zu diesem „Schutztarif" wechseln, indem er beim lokalen Anbieter eine entsprechende Anfrage stellt (Um den Anbieter für den Schutzstatus in Ihrer Region zu finden, besuchen Sie bitte die Website: https://www.arera.it/consumatori/fine-tutela-ele/esercenti-maggior-tutela-clienti-vulnerabili).

Gas

Auch beim Gas zeigt die Erhebung, dass durchaus Einsparungen möglich sind, obwohl nur wenige Angebote auf dem freien Markt besser sind als der sogenannte Tarif für schutzbedürftige Kunden (derzeit geschätzte Kosten von etwa 1.440 Euro/Jahr für einen Verbrauch von 1.400 Sm³ in Bozen, bei Nutzung von Heizung, Warmwasser und Kochen). Der günstigste Tarif auf dem freien Markt, von den erhobenen (variablen) Tarifen, beträgt 1.414,89 Euro/Jahr, während andere, teurere Tarife auch die 2.000 Euro/Jahr überschreiten können. Bei der Wahl des Anbieters (besonders wenn dieser Sie telefonisch kontaktiert) sollte man auch auf die jährlichen Fixkosten achten, da diese den Endpreis erheblich beeinflussen können. Wir haben Anbieter (außerhalb der Provinz) entdeckt, die bis zu 700 bis 800 Euro an Fixkosten pro Jahr verlangen – ein sehr hoher Betrag!

Viele Kunden in Südtirol haben derzeit noch den sogenannten „PLACET in deroga"-Tarif (**). Wenn diese Art von Tarif bis Ende 2025 noch einige, wenn auch bescheidene Einsparungen ermöglichte, so ist dies seit Anfang 2026 nicht mehr der Fall. Aus den in der Tabelle angegebenen Werten geht hervor, dass die jährlichen Kosten voraussichtlich zwischen 1.640,93 Euro (Alperia) und 2.079,60 Euro (Selgas) liegen werden. Diese könnten jedoch auch höher ausfallen, da es sich auch hier um variable Preise handelt. Es lohnt sich also, verschiedene Optionen zu prüfen.

Die Tipps der VZS für eine überlegte Wahl des Energie- und/oder Gaslieferanten:


• Schließen Sie niemals Verträge am Telefon ab! Wenn Sie den Anbieter wechseln möchten, kontaktieren Sie selbst einen Anbieter, aber nehmen Sie keine Angebote von Unbekannten am Telefon an!

• Seien Sie vorsichtig bei Anrufen mit Aussagen wie „Wir sind der Strom- oder Gasversorger Ihrer Region und haben festgestellt, dass Sie bei Ihrem derzeitigen Anbieter zu viel zahlen...": Es handelt sich möglicherweise nicht um einen tatsächlichen Anbieter, sondern um einen Vermittler oder Broker, der im Auftrag eines Anbieters anruft, um Ihnen ein neues Angebot zu machen.

• Geben Sie niemals Ihre persönlichen Daten (insbesondere Ihren POD, PDR oder IBAN) am Telefon weiter.

• Wenn Sie versehentlich einen Strom- und/oder Gasvertrag im Fernabsatz abgeschlossen haben, lassen Sie sich sofort eine Kopie des Vertrages sowie der technischen und wirtschaftlichen Bedingungen per E-Mail zusenden. Wenden Sie sich dann an die Berater:innen der VZS, um eine Einschätzung zu erhalten. Denken Sie daran, dass Sie in diesem Fall 14 Tage Zeit haben, um vom Widerrufsrecht Gebrauch zu machen (idealerweise unter Verwendung des Formulars, das der Anbieter Ihnen zur Verfügung stellen muss).

• Bevor Sie den Anbieter wechseln, überprüfen Sie, wie viel Sie mit Ihrem aktuellen Tarif pro Jahr bezahlen. Es könnte sein, dass Sie bereits den „richtigen" Tarif haben und keinen Wechsel benötigen.

• Nutzen Sie für den Vergleich von Angeboten den ARERA-Vergleichsrechner (www.ilportaleofferte.it) oder orientieren Sie sich an Analysen und Vergleiche, wie z.B. jene der VZS.

• Achten Sie bei jedem Angebot auf die „Vergleichbarkeitstabelle": Prüfen Sie nicht nur den Preis pro Verbrauchseinheit (kWh für Strom, Sm³ für Gas), sondern auch die „Nebenkosten" (wie z.B. Fixkosten, Vertriebskosten usw.).

• Bewahren Sie schließlich eine Kopie des Vertrags und der Unterlagen auf, die Ihnen zugeschickt oder die Sie in den Geschäften oder Anlaufstellen des Anbieters erhalten haben.

• Strom- und Gasverträge in Telekommunikationsgeschäften: Wir haben von Verbrauchern erfahren, die kürzlich Strom- und Gasverträge in Telekommunikationsgeschäften (WindTre, Vodafone/Fastweb usw.) in Bozen und anderen Orten der Provinz, im Rahmen der Eröffnung oder Verlängerung von Telefonverträgen abgeschlossen haben. Achtung: Verträge, die in solchen Geschäften abgeschlossen wurden, sehen möglicherweise kein Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen vor, da sie „in den Geschäftsräumen des Anbieters" abgeschlossen wurden!

• Sozialboni: Der Strom- und Gasbonus für einkommensschwache Haushalte ist ein automatischer Rabatt auf die Rechnungen für Haushalte mit einem ISEE unter 9.796 €. Wenn die Familie mindestens vier Kinder hat, steigt die ISEE-Grenze auf 20.000 €. Um den Bonus zu erhalten, reicht es gegenwärtig die DSU (Dichiarazione Sostituva Unica) für die ISEE-Bescheinigung einzureichen; im Laufe des Jahres 2026 soll der sogenannte automatische ISEE in Kraft treten, sodass die Einreichung der DSU nicht mehr erforderlich sein wird.

„Die größte Einsparung erzielt man immer durch die Reduzierung des Strom- und Gasverbrauchs. Es ist auch sinnvoll, den aktuellen Tarif auf der Rechnung zu überprüfen. Die neue Rechnung 3.0 enthält den sogenannten „Energiebeleg", der auf einen Blick die Kosten für den Verbrauch, die Fixkosten, die Leistung und die angewendeten Steuern zeigt. So können Sie besser nachvollziehen, was Sie zahlen und welcher Verbrauch Ihnen in Rechnung gestellt wurde." erklärt Gunde Bauhofer, die Geschäftsführerin der VZS.

Bei Fragen oder Unsicherheiten stehen Berater der Verbraucherzentrale zur Verfügung:

Telefonisch unter 0471 975597 oder per E-Mail an: info@verbraucherzentrale.it



Legende

* Tarif für Schutzbedürftige Kunden

Sowohl im Strom- als auch im Gassektor richtet sich dieser Dienst an alle Haushaltskund:innen, die als „schutzbedürftigt" eingestuft werden, d. h. jene die mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:

Senioren über 75 Jahre

Empfänger:innen von Sozialboni

Empfänger von Leistungen gemäß Gesetz 104/92

Haushaltskunden, deren Anschlüsse sich infolge von Naturkatastrophen in Not- oder Übergangsunterkünften befinden


** PLACET-Tarife und „Placet in deroga" – Tarif (Gas)



PLACET-Tarife:

Die PLACET-Gastarife sind standardisierte Angebote des freien Marktes, die für alle Anbieter verpflichtend sind. Die Vertragsbedingungen werden von der Regulierungsbehörde ARERA festgelegt, während die Preise (Energiekomponente und fixe Kosten) vom jeweiligen Anbieter bestimmt werden. Diese Tarife sind sowohl als Festpreis- als auch als variabler Tarif verfügbar und stellen eine stärker „geschützte" Alternative zum freien Markt dar.

Sie beinhalten eine fixe Komponente (PFIX) sowie eine variable Komponente (PVOL). Die Preise unterscheiden sich deutlich je nach Anbieter und hängen entweder von den Zeitfenstern (F1, F2, F3) oder – bei Wahl eines Einheitstarifs – von einem einheitlichen Preis ab. Die jährlichen Fixkosten (PFIX) liegen in der Regel zwischen etwa 100 und 180 Euro pro Jahr. Die Preise für die Energiekomponente sind entweder variabel oder bei sogenannten „Festpreisangeboten" für 12 Monate fixiert.



„PLACET in deroga"- Tarif:

Der „PLACET in deroga"- Tarif ist (bis Ende 2025) den Haushaltskunden im Gasbereich vorbehalten, die nicht als schutzbedürftig gelten und die zum 31.12.2023 noch vom geschützten Markt versorgt wurden; ohne bis zu diesem Zeitpunkt ein Angebot des freien Marktes gewählt zu haben. Ab dem 1. Januar 2026 wird auch für diese Kunden der sogenannten PLACET-Tarif angewandt.

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