„Ist die Brennerautobahn eine öffentliche Gesellschaft? Dabei handelt es sich keineswegs um eine spitzfindige Frage – ganz im Gegenteil. Für die Nationale Antikorruptionsbehörde (ANAC) war der öffentliche Charakter der Autobrennero AG immer klar, wie in einer schriftlichen Stellungnahme schwarz auf weiß festgehalten wurde. Die Führungsspitze der A22 hatte sich jedoch dagegen gewehrt, möglicherweise deshalb, weil sie als öffentliche Gesellschaft das Madia-Gesetz hätte anwenden müssen. Somit hätte man die hohen Managergehälter kürzen müssen, die auch nie veröffentlicht wurden. Kann daher behauptet werden, dass die Landesregierung für die mangelnde Aufsicht verantwortlich ist und einen allfälligen finanziellen Schaden ersetzen müsste?“, fragt das Team K in einer Aussendung.
Nun gibt es eine weitere Neuerung, das jüngste Urteil des Verfassungsgerichtshofs. Die A22 hatte ein Gerichtsverfahren angestrengt, um aus der ISTAT-Liste der öffentlichen Verwaltungen gestrichen zu werden, mit dem Ziel, sich den finanzpolitischen Einschränkungen, den Transparenzbestimmungen und den entsprechenden Kontrollen zu entziehen. Das Urteil verändert jedoch jetzt die Rahmenbedingungen. Es stellt wieder die Zuständigkeit des Rechnungshofs her, die korrekte Eintragung der Gesellschaften in die ISTAT-Liste zu überprüfen und stärkt damit den Zusammenhang zwischen öffentlicher Einstufung, den Einschränkungen durch die öffentliche Finanzierung und dem Kontrollsystem.
„Es handelt sich um einen grundlegenden Schritt, weil bekräftigt wird, dass die Einstufung keine bloß formale Frage ist, sondern unmittelbare Auswirkungen auf die Transparenz bei der Verwaltung öffentlicher Mittel hat. In dieser Angelegenheit haben wir bereits die ANAC befragt, die sich in einem Gutachten klar für den öffentlichen Charakter der A22 ausgesprochen hat. Auch haben wir zum Thema drei Anfragen eingebracht. Die Landesregierung hat es jedoch stets vermieden, inhaltlich Stellung zu beziehen und sich darauf beschränkt, auf die Rolle des Verwaltungsrats zu verweisen und die eigene Rolle klein zu reden, nach dem Motto, man nehme nur an Sitzungen teil, ohne jemals eine klare politische Position einzunehmen. Mehrheitsaktionär zu sein bedeutet aber, Richtungsentscheidungen zu treffen“,betont Paul Köllensperger (Team K).
Das Team K hat daher eine neue Anfrage eingebracht, um Klarheit über die Folgen des jüngsten Urteils des Verfassungsgerichtshofs hinsichtlich der Einstufung der öffentlichen Verwaltungen und der Auswirkungen auf den Fall der Brennerautobahn AG zu schaffen. Insbesondere soll geklärt werden, welche Auswirkungen das Urteil auf das von der Autobrennero eingeleitete Gerichtsverfahren hat; welche Folgen sich daraus für die öffentliche Position der Gesellschaft ergeben; ob die bereits aufgezeigten Risiken in Bezug auf Transparenz, Kontrolle und öffentliche Finanzen heute als verstärkt anzusehen sind, und vor allem, ob die Region als Mehrheitsgesellschafter endlich bereit ist, eine ausdrücklich politische Position einzunehmen.
„Wie bereits gesagt: Es handelt sich nicht um eine Spitzfindigkeit für Juristen. Wir sind weiterhin davon überzeugt, dass die Autobahn-Gesellschaft selbst unter dem Deckmantel der Politik, aus denselben Gründen gegen die Inhouse-Lösung gearbeitet hat, aus denen sie sich stets dagegen gewehrt hat, als öffentlich eingestuft zu werden“, so das Team K in einer Aussendung.