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Home → News → Zivilinvaliden: Höchster Stand seit Beginn der Aufzeichnungen - 18.04.2026 (0 Kommentar/e)
 
 
 
 
Gesellschaft

Zivilinvaliden: Höchster Stand seit Beginn der Aufzeichnungen

18.04.2026

48.346 anerkannte Zivilinvaliden leben aktuell in Südtirol: Noch nie sind mehr Südtirolerinnen und Südtiroler mit einer körperlichen, psychischen oder geistigen Einschränkung gezählt worden. Was dies bedeutet und welche weiteren Erkenntnisse aus den aktuellen Datenaufzeichnungen hervorgehen, wird von der Vereinigung der Zivilinvaliden (ANMIC Südtirol) erläutert.

Zivilinvaliden sind Personen, welche ihre angeborene oder erworbene Krankheit durch eine öffentliche Ärztekommission anerkennen lassen. Je nach Schweregrad der Krankheitsgeschichte entscheidet eine zuständige Ärztekommission über das Ausmaß des Invaliditätsgrades, welcher von 34 bis 100 % reicht. Wichtig wird diese Anerkennung besonders dann, wenn die betroffene Person aufgrund ihres Gesundheitszustandes Schwierigkeiten bei der Vollbringung alltäglicher Tätigkeiten hat oder dadurch ihre Arbeitsfähigkeit eingeschränkt ist. Denn in diesem Moment wird Hilfe und Unterstützung erforderlich, welche dank der anerkannten Zivilinvalidität und je nach festgestelltem Schweregrad mittels verschiedener Hilfeleistungen gewährt wird.

„Mit einem Plus von 843 Personen steigt die Anzahl der Südtiroler Zivilinvaliden auf ihren bisherigen Höchststand von 48.346 Personen“, erklärt Thomas Aichner, Präsident der ANMIC Südtirol. „Zum einen deutet dies darauf hin, dass mehr Menschen über diesen Status und den damit zusammenhängenden Leistungen Bescheid wissen und deshalb darum ansuchen. Gleichzeitig offenbart uns diese Zahl das Ausmaß jener Menschen, die an einer Krankheit leiden: In anderen Worten ist etwa jeder 11. Südtiroler Zivilinvalide. Dies unterstreicht die grundlegende Notwendigkeit, dass Hilfeleistungen ausgebaut werden müssen und dass mehr Maßnahmen erforderlich sind, um diese Menschen finanziell zu entlasten.“

Die Statistik zeigt aber auch weitere Veränderungen, wie etwa den deutlichen Anstieg von Vollinvaliden und jungen Zivilinvaliden: Mit einem Zuwachs von 334 Personen bzw. einem Anstieg von 4,1% ist die Anzahl jener Personen gestiegen, denen eine 100%ige Zivilinvalidität zuerkannt wurde. Insgesamt sind es 8.447 Personen, welche aufgrund ihrer Vollinvalidität diverse Hilfeleistungen kommen, wie unter anderem die Ticketbefreiung, die freie Beförderung in ganz Südtirol, die Gutschrift von zwei Beitragsmonaten für jedes geleistete Dienstjahr für einen frühzeitigeren Renteneintritt (betreffend den Zeitraum der Anerkennung) sowie die Vollinvalidenrente von monatlichen 495,11 Euro. „Bei den finanziellen Leistungen gilt es, die gesetzlich festgelegten Einkommensgrenzen zu berücksichtigen, da anderenfalls die zu Unrecht bezogene Rente samt Zinsen zurückbezahlt werden muss“, weist Aichner hin. „Deshalb zielt unsere Beratungsstelle darauf ab, Personen über das umfassende Themenfeld der Zivilinvalidität zu beraten und die notwendigen Schritte einzuleiten, damit Betroffene die ihnen zustehenden Rechte erhalten und vor Strafen geschützt werden.“

Mit Blick auf die aktuelle Statistik wird deutlich, dass lediglich die Zahl der Vollinvaliden mit zuerkanntem Begleitgeld auf 6.233 Personen zurückging (-0,5%). „Vermutlich haben einige Personen anstelle einer Verschlechterung der Zivilinvalidität direkt um das Pflegegeld angesucht“, begründet Aichner den Rückgang. „Obwohl das Begleitgeld in Höhe von monatlichen 552,57 Euro aufgrund seiner 13 Monatsraten der 1. Pflegestufe entspricht, entscheiden sich manche Betroffene bzw. deren Angehörige für das Ansuchen um Pflegegeld. Denn dieses reicht je nach Ausmaß des Pflegebedarfs von monatlichen 599 Euro bis hin zu 1.800 Euro. Bei weniger als vier Stunden Pflegebedarf pro Tag raten wir jedoch dazu, um das Begleitgeld anzusuchen, um so die langen Wartezeiten von bis zu elf Monaten zu vermeiden.“

Gestiegen ist dagegen die Anzahl der Zivilinvaliden zwischen 0 und 24 Jahren, welche aktuell knapp 3.000 junge Südtiroler zählt und im Vergleich zum 31. Dezember 2024 um +5,5 % angestiegen ist. Diesen Anstieg führt die ANMIC Südtirol auf mehrere Faktoren zurück, so Aichner: „Zum einen gehen wir davon aus, dass dieser Anstieg mit einer verbesserten Diagnostik und Früherkennung verschiedener Pathologien zusammenhängt – gefördert durch den gezielten Informationsaustausch zwischen Schulen und Eltern von Kindern bzw. Jugendlichen mit einer Erkrankung bzw. Beeinträchtigung. Dabei sollte die Antragstellung um Zivilinvalidität spätestens zwei Jahre vor der Matura erfolgen, damit der Übergang Schule-Arbeit erfolgen kann – eine Maßnahme, die nach dem Schulabschluss bei der Arbeitsfindung unterstützt.“

Auch nach dem Schulalter bietet das Ansuchen um Zivilinvalidität Vorteile bei der Arbeitssuche: Im Rahmen der gezielten Arbeitsvermittlung laut Gesetz 68/99 werden arbeitslose Zivilinvaliden vom Amt für Arbeitsmarktintegration bei ihrer Arbeitssuche begleitet und vermittelt, wobei die gesuchte Arbeit mit den diagnostizierten Einschränkungen kompatibel sein muss. Haben bis zum 31. Dezember 2024 noch 6.536 Personen um die gezielte Arbeitsvermittlung angesucht, hat sich ihre Anzahl auf 6.813 Personen bzw. um +4,2 % erhöht. „Vergleicht man diese Zahl mit den circa 18.000 Zivilinvaliden im erwerbsfähigen Alter, so waren im letzten Jahr knapp 38% der Südtiroler Zivilinvaliden arbeitslos. Aus diesem Grund bieten wir kostenlose Weiterbildungskurse und Umschulungen zu verschiedenen Themen an, damit Betroffene neue berufliche Kompetenzen erlernen und sie trotz Krankheit zurück ins Arbeitsleben finden.“ 

Neben der Zivilinvalidität gibt es noch eine weitere Bescheinigung, welche die allgemeine Lage zur Anerkennung der Behinderung überprüft und somit zusätzliche Hilfeleistungen vorsieht: Die Behinderung laut Gesetz 104/92. Diese wird besonders für die steuerrechtlichen Begünstigungen und die entlohnten Arbeitsfreistellungen geschätzt. Die Statistik zeigt hier einen besonders signifikanten Anstieg: Gab es bis Ende 2024 noch 18.556 Personen mit einer Behinderung laut Gesetz 104/92, so waren es im Folgejahr ganze 19.881 Personen. Dieser Anstieg von 1.325 Personen (+7,1%) unterstreicht die demografische Entwicklung und den damit verbundenen Pflege- und Unterstützungsbedarf, der entsprechend einer älter werdenden Gesellschaft ansteigt. „Wir gehen davon aus, dass dieser Anstieg auch mit der bevorzugten Pflegeerbringung zu Hause zusammenhängt. In anderen Worten suchen viele Angehörige um dieses Gesetz an, da sie die 2-jährige bezahlte Arbeitsfreistellung in Anspruch nehmen möchten. Aber auch für die betroffene Person selbst bringt dieses Gesetz wertvolle Vorteile, da beispielsweise keine Autosteuer mehr gezahlt werden muss oder ein Fahrzeug mit 4% statt mit 22% Mehrwertsteuer angekauft werden kann“, erklärt Aichner weiter und rät außerdem dazu, „das Ansuchen stets mit aussagekräftigen und detaillierten ärztlichen Zeugnissen zu stellen“.

Ist eine Person mit dem Ergebnis der Ärztekommission nicht einverstanden, so kann innerhalb von 60 Tagen Rekurs eingereicht werden. Die Anzahl der behandelten Rekurse hat sich im Vergleich zum Jahr 2024 um 18,6 % erhöht. „Aus den Daten erkennen wir, dass die behandelten Rekursanträge von 479 auf 568 gestiegen sind, was auch für eine sehr effiziente Arbeit von Seiten der Rekurskommission spricht“, erklärt Aichner. „Gleichzeitig sehen wir, dass nur etwa ein Viertel der Rekurse angenommen wurde.“

Dass die größte Interessensvertretung der Südtiroler Zivilinvaliden und Menschen mit Behinderung einen jährlichen Zahlenvergleich durchführen kann, ist dem Betrieblichen Dienst für Rechtsmedizin zu verdanken, allen voran der Direktorin Dr. Barbara Avesani. „Seit Jahren pflegen wir eine sehr gute Zusammenarbeit mit dem zuständigen Dienst und erhalten jährlich die aktuellen Aufzeichnungen, die uns auf wichtige Entwicklungen und Veränderungen aufmerksam machen“, so Aichner. „Der Austausch mit den zuständigen Diensten und Ämtern ist eine der Hauptaufgaben unserer Vereinigung, damit die Anliegen von Betroffenen gehört, ernst genommen und auf politischer sowie gesellschaftlicher Ebene vertreten werden.“

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