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Home → News → Wipptal: Drei Personen wegen Hausbesetzung sowie Verstößen gegen Bau- und Landschaftsschutzbestimmungen angezeigt - 18.07.2026 (0 Kommentar/e)
 
 
 
 
Gesellschaft

Wipptal: Drei Personen wegen Hausbesetzung sowie Verstößen gegen Bau- und Landschaftsschutzbestimmungen angezeigt

18.07.2026

Im Rahmen von zwei voneinander unabhängigen Einsätzen in den Gemeinden Franzensfeste und Freienfeld haben die Carabinieri der Kompanie Sterzing drei Personen bei der zuständigen Staatsanwaltschaft angezeigt. Ihnen werden – je nach Fall – die widerrechtliche Besetzung eines Gebäudes sowie Verstöße gegen die Bauordnung und das Landschaftsschutzgesetz zur Last gelegt. 

Zugetragen hat sich ein Fall in einem leerstehenden Gebäude in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs Franzensfeste. Der Einsatz erfolgte auf Ersuchen eines Fachunternehmens, das mit Sicherungsarbeiten an dem Gebäude beauftragt war und Personen im Inneren der Liegenschaft festgestellt hatte.

Vor Ort trafen die Einsatzkräfte zwei marokkanische Staatsangehörige ohne festen Wohnsitz in Italien an, die das Gebäude widerrechtlich besetzt und sich mit auf dem Boden ausgelegten Matratzen dort eingerichtet hatten. Nach Abschluss der Identitätsfeststellung, der Durchsuchung sowie der weiteren polizeilichen Maßnahmen wurden beide wegen des Straftatbestandes der widerrechtlichen Besetzung von Grundstücken oder Gebäuden bei der zuständigen Justizbehörde angezeigt und aus dem Gebäude verwiesen.

Im Rahmen einer weiteren Ermittlungstätigkeit stellten die Carabinieri der Station Freienfeld in enger Zusammenarbeit mit der örtlichen Forststation Verstöße gegen die Baugesetzgebung sowie gegen die Bestimmungen des Kodex für Kulturgüter und Landschaftsschutz fest.

Durch Lokalaugenscheine, technische Erhebungen und die Auswertung der Verwaltungsunterlagen konnte der Ablauf eines Bauvorhabens rekonstruiert werden, das einen alten Heustadel im Gemeindegebiet betraf. Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen wurde das ursprüngliche Gebäude abgetragen und durch einen Neubau ersetzt, der hinsichtlich Größe und Bauweise erheblich vom ursprünglichen Bauwerk abweicht. Die Arbeiten wurden ohne die gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen durchgeführt, obwohl sich das Grundstück in einem landschaftsschutzrechtlich geschützten Gebiet befindet.

Aus diesem Grund wurde ein Mann aus Freienfeld wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die Bauvorschriften sowie gegen die Bestimmungen des Landschaftsschutzes bei der zuständigen Justizbehörde angezeigt.

Inzwischen wurde die widerrechtlich errichtete Baustruktur aufgrund einer Anordnung der Bürgermeisterin der Gemeinde Freienfeld abgetragen, wodurch eine teilweise Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands des Geländes erfolgte.

Foto © Carabinieri

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