Die Carabinieri-Kompanie Brixen hat am Samstag (12. September) mit Unterstützung der Carabinieri-Kompanie Meran eine neue Anordnung des Landesgerichts Bozen vollstreckt. Die Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit umfangreichen Ermittlungen gegen drei mutmaßliche kriminelle Gruppen, denen zahlreiche Einbrüche und Diebstähle in Hotels und Privathäusern sowie der Handel mit Kokain zur Last gelegt werden.
Die Anordnung war am 9. September vom zuständigen Richter für Vorermittlungen am Landesgericht Bozen erlassen worden. Grundlage war ein Antrag des leitenden Oberstaatsanwalts Axel Bisignano, der die Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft Bozen führt.
Bereits am 10. Juli 2026 waren im Zuge derselben Ermittlungen Sicherungsmaßnahmen gegen 19 albanische Staatsangehörige vollstreckt worden. Zwölf Personen kamen in Untersuchungshaft, gegen fünf wurde Hausarrest verhängt und zwei Personen wurde eine regelmäßige Meldepflicht bei der Gerichtspolizei auferlegt. Den Betroffenen werden in unterschiedlichem Umfang mehrere schwere Diebstähle in Beherbergungsbetrieben und Privathäusern sowie der Handel mit Kokain vorgeworfen.
Das Haftprüfungsgericht hob die Anordnung anschließend aus formalen Gründen für neun Personen auf, die Rechtsmittel eingelegt hatten. Daraufhin beantragte die Staatsanwaltschaft Bozen für sieben Personen erneut entsprechende Sicherungsmaßnahmen. Der Richter für Vorermittlungen ordnete für vier Personen Untersuchungshaft, für zwei Personen Hausarrest und für eine weitere Person eine Meldepflicht bei der Gerichtspolizei an. Bislang konnten vier dieser Maßnahmen vollstreckt werden.
Die Ermittlungen waren im Frühjahr 2025 von der operativen Einheit der Carabinieri-Kompanie Brixen aufgenommen worden. Nach Angaben der Ermittler konnten drei voneinander getrennte kriminelle Gruppen identifiziert werden. Eine dieser Gruppen soll über feste Strukturen verfügt und die Merkmale einer kriminellen Vereinigung nach Artikel 416 des italienischen Strafgesetzbuches erfüllt haben.
Die erste Gruppe soll dauerhaft in ganz Südtirol tätig gewesen sein und ihre Aktivitäten auch auf die Provinzen Belluno und Trient ausgeweitet haben. Ihr werden 65 nachgewiesene und zur Last gelegte Diebstähle in Beherbergungsbetrieben und Privathäusern zugerechnet. Die Gruppe soll logistisch gut organisiert gewesen sein und auf lokale Helfer sowie Kontakte zur Beschaffung von Fahrzeugen und Tatwerkzeugen zurückgegriffen haben. Nach den Diebstählen seien die mutmaßlich illegal erzielten Erlöse nach Albanien gebracht worden. Von dort aus sollen die Beteiligten wiederholt zu weiteren Straftaten nach Italien gereist sein.
Der zweiten Gruppe werden sowohl Diebstähle in Beherbergungsbetrieben und Wohnhäusern als auch ein fortlaufender und gewinnbringender Kokainhandel vorgeworfen. Zehn Diebstähle konnten den Ermittlern zufolge detailliert rekonstruiert werden. Der Drogenhandel soll sich über ganz Südtirol erstreckt haben, insbesondere auf den Raum Meran und die angrenzenden Täler. Einige Mitglieder der Gruppe kannten das Gebiet offenbar aufgrund gelegentlicher Saisonarbeiten, unter anderem bei der Apfelernte.
Die dritte Gruppe soll ihren Stützpunkt in Brixen gehabt und eine bedeutende Stellung auf dem lokalen Kokainmarkt eingenommen haben. Zwei ihrer mutmaßlichen Mitglieder sollen zugleich der ersten Gruppe angehört haben. Im Zuge der Ermittlungen wurden insgesamt rund drei Kilogramm Kokain sichergestellt und mehrere Drogenübergaben dokumentiert. Auch diese Gruppe soll über gute Ortskenntnisse und eine ausgeprägte organisatorische Struktur verfügt haben.
Bereits während der Ermittlungen erzielten die Carabinieri weitere Fahndungserfolge. Sechs Personen wurden wegen schwerer Diebstähle in Beherbergungsbetrieben auf frischer Tat festgenommen. Vier weitere Personen wurden wegen des Besitzes von Kokain zum Zweck des Handels verhaftet. Zudem wurden drei Personen wegen schwerer Diebstähle und vier Personen wegen mutmaßlichen Kokainhandels auf freiem Fuß angezeigt.
Der aktuelle Einsatz knüpft unmittelbar an die Maßnahmen vom Juli an. Nach Einschätzung der Carabinieri stellt er einen weiteren erheblichen Schlag gegen Eigentumskriminalität und Drogenhandel in den bekannten Tourismus- und Wohngebieten Südtirols dar.
Für sämtliche Betroffenen gilt die verfassungsrechtlich verankerte Unschuldsvermutung. Ihre Schuld ist erst dann rechtskräftig festgestellt, wenn ein endgültiges, nicht mehr anfechtbares Urteil vorliegt.
Foto © Carabinieri