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Home → News → Rote Gemeinden: Kriterien für die Einstufung - 26.11.2021 (0 Kommentar/e)
 
 
 
 
Politik

Rote Gemeinden: Kriterien für die Einstufung

26.11.2021

Nach welchen Kriterien wird eine Gemeinde zur „roten Zone“ erklärt? Die Bedingungen im Überblick. 

Damit eine Gemeinde als „rote Zone“ ausgewiesen wird, muss die Wocheninzidenzrate je 100.000 Einwohner 800überstiegen haben, die Durchimpfungsrate unter 70 Prozent liegen und die Zahl der aktiv Positiven mindestens fünfPersonen betragen. Diese Kriterien trafen – mit Stand 22. November 2021, dem Tag des Inkrafttretens der Dringlichkeitsverordnung N. 34 – auf zwanzig Gemeinden in Südtirol zu.

Im Sinne der Transparenz und damit die Berechnung der Kriterien jederzeit nachvollzogen werden können, hier die Berechnungswege im Einzelnen:

• Formel, die der Berechnung der Wocheninzidenzrate zugrunde liegt: (Summe der gemeldeten Infektionen der letzten sieben Tage) geteilt durch (Einwohnerzahl der Gemeinde) mal (100.000);

• Formel zur Berechnung der Durchimpfungsrate: Prozentsatz der ansässigen Bevölkerung, die vollständig geimpft ist. In dieser Zählung sind berücksichtigt: Personen mit zwei Impfdosen (Biontech/Pfizer, Moderna, Astra Zeneca) plus Personen mit einer Dosis Johnson & Johnson plus genesene Personen mit einer Impfung nach drei bis zwölf Monaten. Die „ansässigen Bevölkerung“ entspricht der Zahl aller in der Gemeinde gemeldeten Einwohner.

• Definition aktiv Positive: Anzahl der aktuell positiv getesteten Personen, die sich in Isolation befinden.

 

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