Home it
Instagram Der Erker auf Facebook Kontakt
  • News
  • Erker
    • Über uns Team Werbung Abo bestellen SEPA-Dauerauftrag Geschenk-Abo Adressänderung Abo kündigen Mediendaten Online Voting Werbebonus 2024 Netiquette
      Aktuelle Ausgabe ERKER 12 2025 Archiv
      Nächster Redaktionsschluss

      Artikel 15. Dezember
      Inserate 15. Dezember


      >> Regeln Leserkommentare
  • Archiv
    • Serie: Das Wipptal und der Erste Weltkrieg Serie: 150 Jahre Brennerbahn Serie: Fotografen im Gespräch Serie: Ehrenbürger von Sterzing
  • Service
    • Veranstaltungskalender Kleinanzeiger Nützliche Links Wetter Webcam Videos Trauer
      Turnusdienste Ärzte
      Turnusdienste Apotheken
      Verkehrsmeldezentrale
      Pollenflugbericht
      Lawinenlagebericht
      Bus- und Zugfahrplan
       
  • Werbeagentur WIPP-Media
    • Leistungen Kontakt und Beratung Referenzen Werben im Erker
      Im Erker inserieren →

      Nächster Redaktionsschluss

      Artikel 15. Dezember
      Inserate 15. Dezember
Navigation
 
online
Anmelden 
close
Login
Benutzername:
Passwort:
Anmelden
Der angegebene Benutzer oder das Kennwort konnten im System nicht gefunden werden.
Noch kein Benutzer vom Erker? Registriere dich hier →
weather icon
-3°C - 7°C Wetter Webcams Lawinen
Home → News → Anträge werden von Amts wegen eingestuft - 29.03.2023 (0 Kommentar/e)
 
 
 
 
Politik

Anträge werden von Amts wegen eingestuft

29.03.2023
Mit dem Pflegegeld unterstützt das Land Südtirol pflegebedürftige Menschen je nach Pflegegrad mit monatlichen Beiträgen von 571 bis 1.800 Euro. In den vergangenen Monaten kam es, vor allem aufgrund der Coronapandemie und eines Personalengpasses, zu zeitlichen Verzögerungen bei der Einstufung.

Seit Anfang Februar kommen nun angepasste Richtlinien zur Anwendung, mit denen unter anderem die bestehenden Verfahren beschleunigt werden sollen. In diesem Zusammenhang wurde nun von Soziallandesrätin Waltraud Deeg per Dekret die Einstufung von Amts wegen wieder eingeführt. Diese gilt für jene offenen Anträge, die zwischen dem 1. April 2022 und 31. Jänner 2023 eingereicht wurden.

Demnach wird den Anträgen auf Ersteinstufung automatisch für 18 Monaten die erste Pflegestufe zugewiesen. Den Anträgen auf Wiedereinstufung wegen Verschlechterung wird je nach der letzten Einstufung die nächsthöhere Pflegestufe zugewiesen, sofern der Pflegebedarf bei der vorhergehenden Einstufung bereits in der Nähe der nächsthöheren Pflegestufe war. Konkret heißt dies: Wenn der Pflegebedarf bei der letzten Einstufung zwischen 105 und 120 Stunden festgelegt wurde, so wird die 2. Pflegestufe zugewiesen; wenn der Pflegebedarf unter 105 Stunden war, wird die 1. Pflegestufe beibehalten. Antragstellende haben die Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der schriftlichen Mitteilung, die Einstufung durch ein Einstufungsteam zu beantragen, sollten sie die zugewiesenen Pflegeeinstufung als nicht zutreffend empfinden.

"Das Pflegegeld ist eine zielgerichtete, notwendige Unterstützung für Menschen, die auf Pflege angewiesen sind. Mit der Einstufung von Amts wegen greifen wir nun erneut auf ein Instrument zurück, das hilft, den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen finanzielle Sicherheiten bieten zu können", so Landesrätin Deeg.

Zurzeit warten die Antragstellenden durchschnittlich sieben bis acht Monate auf die Pflegeeinstufung. Der Grund dafür liegt vorwiegend in der anhaltenden personellen Unterbesetzung der Einstufungsteams, heißt es aus dem Dienst für Pflegeeinstufung: hohe Personalfluktuation (Elternzeit, Pensionierungen) und die allgemeine Schwierigkeit, Personal im sozio-sanitären Bereich zu finden, seien Hauptgründe für die Unterbesetzung anzuführen. "Wir wissen um die Bedeutung des Pflegegeldes, das als einkommensunabhängige Leistung ausbezahlt wird. Darum ist es umso wichtiger, Schritte zu setzen, um die Einstufung zu beschleunigen", so die Landesrätin.

Weitere Neuerungen

Neben dieser Einstufung von Amts wegen wurde mit den angepassten Richtlinien Fristen zur Erhebung des Pflege- und Betreuungsbedarfs verlängert, der Auszahlungszeitraum im Fall von fortgeschrittenen Krankheiten ausgedehnt oder eine neue Form der Einstufung in barrierefrei zugänglichen Räumlichkeiten des Dienstes für Pflegeeinstufung eingeführt.

Allgemeine Informationen zum Pflegegeld gibt es online auf dem Landeswebportal oder am Pflegetelefon 848 800277.

(LPA - Foto: LPA/Claudia Corrent)


Drucken  
 
Tweet
Lesermeinungen:
Noch keine Kommentare abgegeben. Sei die/der Erste!
  Melde dich an, um die Kommentare zu lesen oder einen Kommentar zu hinterlassen.
Noch kein Benutzer vom Erker? Registriere dich hier →
Please add 6 and 2 and type the answer here:
weiter Politik:
rathaus-pfitsch
14.12.2025
Ratssitzung am 17. Dezember
wohnung-pixabay
06.12.2025
Durchführungspläne genehmigt
gemeinde-sterzing-audit
03.12.2025
Zertifikat „audit familieundberuf“ für Gemeinde Sterzing
  • Veranstaltungen
    weihnachtsmarkt-web-1
    14.12.2025 Konzert
    Sterzing - Konzert des Trachtenvereins ...  
      14.12.2025 | Adventkonzert
      14.12.2025 | Engel und Hirten
      14.12.2025 | Biathlon IBU Cup
      17.12.2025 | „Il lago dei cigni“
      18.12.2025 | Springsteen: Liberami dal nulla (it.)
      18.12.2025 | Thomasmarkt (Vieh- und Krämermarkt)
      18.12.2025 | "Natale Alpino"
    Anzeigen
    Neue Veranstaltung vorschlagen
  • Kleinanzeiger
      Elektriker (w/m/d)
      Versandmitarbeiter (w/m/d)
      Affittasi stanza in appartamento condiviso – ...
      Teamleader Industrial Engineering (w/m/d)
      Magazineur (w/m/d)
      Mitarbeiter/in im Verkauf
      gestione appartamenti vacanze part time
    Anzeigen
    jetzt Kleinanzeige aufgeben
  • Umfrage
     
     
     
    Verfolgen Sie die Rennen unserer Wintersportler?
    Abstimmen
    Archiv
Wipptaler Wonneproppen 2025
Kontakt
WIPP-Media GmbH
Der ERKER
Neustadt 20A
I-39049 Sterzing
Tel.: +39 0472 766876
grafik@dererker.it info@dererker.it barbara.fontana@dererker.it
Der Erker
Werben im Erker Online-Werbung SEPA-Dauerauftrag Regeln Leserkommentare Online Voting Abo bestellen
Service
Veranstaltungskalender Kleinanzeiger Nützliche Links Wetter Webcam Videos Trauer
 
zurück zum Seitenanfang
Impressum | Sitemap | Cookie-Richtlinie | Privacy | | Webdesign Agentur