„Mit dem Parteien-Bündnis für Mehr Demokratie macht die Initiative für mehr Demokratie bekannt und sichtbar, welche Parteien sich seit Jahren tatsächlich für Mitbestimmung einsetzen. Sie sind jetzt bereit, die bestehenden Verhinderungen zu beseitigen und die notwendigen Verbesserungen im neuen Landtag zu verabschieden“, heißt es in einer Aussendung der Initiative für mehr Demokratie. Dazu brauchen diese Parteien im neuen Landtag eine Mehrheit von 18 Sitzen auf 35. 16 Sitze haben sie derzeit.
Eine große Mehrheit der Südtiroler (über 70 %) sagt laut ASTAT-Umfrage Oktober 2022, dass Volksabstimmungen mindestens genauso wichtig sind wie Wahlen. Die Mehrheitsverhältnisse im jetzigen Landtag bilden diese Mehrheit nicht ab. Volksabstimmungen werden auf versteckte Weise verhindert. Diese Erfahrung ist seit 2018 mit dem neuen Gesetz zur Direkten Demokratie und Partizipation mehrfach gemacht worden. Die jetzt gerade beschlossene Behebung technischer Mängel im Gesetz ändert daran nichts – es wurde sogar eine neue Erschwerung eingebaut: die Halbierung der Sammelzeit für Unterschriften um ein Referendum zu ergreifen.
Das Bündnis lädt deshalb die Bürger und vor allem die Nichtwähler unter ihnen ein, dieses Mal bei den Wahlen für eine Mehrheit für Mehr Demokratie im Landtag zu sorgen und einer der acht Bündnisparteien ihre Stimme zu geben. Für die Initiative für mehr Demokratie ist es in dieser Zeit der entscheidende Schritt zu einer Erneuerung des politischen Systems im Sinne von mehr Demokratie.
Acht Bündnisparteien – Die Freiheitlichen, Enzian, Fratelli d’Italia, Grüne Verdi Vërc, Movimento 5 Stelle, Partito Democratico / Demokratische Partei, Südtiroler Freiheit und Team K – verpflichten sich gegenüber den Wählern, mit einer Gesetzesinitiative zu Beginn der neuen Legislatur folgende Änderungen im geltenden Gesetz zur Direkten Demokratie und Partizipation zu beschließen:
1. Die Regelung unserer Demokratie soll auch per Volksabstimmung möglich sein. Dies soll im Gesetz festgeschrieben sein.
2. Die Kommission zur Prüfung der Zulässigkeit soll anders zusammengesetzt sein und ihre Aufgabe neu bestimmt werden.
3. Die Unterschriftenhürden sollen nach Wichtigkeit und Wirksamkeit der Instrumente abgesenkt und gestaffelt werden.
4. Die Online-Unterschriftensammlung wird, wie staatsweit schon anwendbar, eingeführt.
5. Der Kreis der Beglaubigungsberechtigten bei der Unterschriftensammlung wird erweitert.
6. Die Möglichkeit wird geschaffen, in allen Gemeinden für Volksinitiativen, Referenden und Volksbegehren unterschreiben zu können.
7. Die institutionelle Information der Bürgerinnen und Bürger über ergriffene direktdemokratische Initiativen wird gewährleistet.
Das sind die wesentlichen Änderungen am geltenden Gesetz, damit Mitbestimmung wirklich möglich wird und die Bürger in Zukunft ihre Demokratie auch selber weiter verbessern können. Die Initiative für mehr Demokratie garantiert für ihre Qualität und ausreichende Wirksamkeit.