Politik
Durchführungsverordnung aktualisiert
29.09.2024
Die Landesregierung hat kürzlich die Durchführungsverordnung für Taxidienste und Mietwagen mit Fahrer aktualisiert.
Ziel ist es laut Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider, die Vorgaben den neuen Erfordernissen anzupassen und den Dienst umweltfreundlicher und nutzerorientierter zu gestalten. "Gleichzeitig setzen wir ein klares Zeichen für die Unterstützung des Schülertransports, der in Südtirol eine wesentliche Rolle im öffentlichen Dienstleistungsangebot spielt und für die Entwicklung der Dörfer wichtig ist", so Alfreider.
Künftig müssen Fahrzeuge u. a. mindestens die Umweltklasse Euro 6 erfüllen, um CO₂-Emissionen zu senken. Zudem wird die Einführung der digitalen Zahlungsmöglichkeit verpflichtend, wie es bereits in der staatlichen Gesetzgebung vorgesehen ist. Ein weiteres Kriterium bei der Vergabe von Lizenzen ist die Bereitschaft der Betreiber, Schülertransporte durchzuführen. Diese Maßnahme soll helfen, die Verfügbarkeit dieses wichtigen Dienstes zu sichern. Auch der Verweis auf den Erste-Hilfe-Kurs wurde aufgehoben, da die Teilnahme daran bereits durch die Straßenverkehrsordnung verpflichtend geregelt ist.
Für Hansjörg Thaler, Obmann der Berufsgemeinschaft der Mietwagenunternehmer, stellt diese Änderung der Verordnung einen Meilenstein für die tägliche Arbeit der Mitgliedsunternehmen dar. "In Abstimmung mit dem Mobilitätsressort des Landesrates Alfreider ist es nun gelungen, eine praxisnahe und nachhaltige Regelung für unsere 189 Mitglieder auszuarbeiten", so Thaler.
Für Mietwagenunternehmer seinen nun die Voraussetzungen geschaffen worden, auch Schülerverkehrsdienste durchführen zu können. So könne man gemeinsam mit dem Mobilitätsressort mehr Planungssicherheit für Schüler und Eltern garantieren, erklärt Thaler.
(LPA; Foto: pexels)