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Home → News → Neue Fördermöglichkeit - 04.02.2026 (0 Kommentar/e)
 
 
 
 
Wirtschaft

Neue Fördermöglichkeit

04.02.2026
Es gibt eine neue Fördermöglichkeit zur Verwirklichung von Wohnplätzen für Universitätsstudentinnen und -studenten im Rahmen des gesamtstaatlichen Wiederaufbau- und Resilienzfonds PNRR. Bis zum 29. Juni können sich Interessierte an die italienische Förderbank CDP wenden und einen Antrag auf Zuschuss stellen.

Mit dem Aufruf gibt es auch in Südtirol die Möglichkeit, dringend benötigte Betten für Studentinnen und Studenten zur Verfügung zu stellen. "Der Aufruf ermöglicht es, das Wohnungsangebot zu erweitern, Studierende fernab ihrer Heimat zu unterstützen und die Attraktivität von Bozen und ganz Südtirol weiter zu steigern", erklärt Peter Paul Gamper, der Verantwortliche der PNRR-Taskforce und stellvertretende Direktor der Abteilung Europa in der Landesverwaltung.

Zu den wichtigsten Vorteilen, die sich für Südtirol durch den Aufruf ergeben, zählen der ermäßigte Tarif im Ausmaß von mindestens 15 Prozent unter dem Marktpreis, mit einer weiteren Reduzierung für leistungsstarke und finanziell schwache Studierende sowie mehr Inklusivität dank einer Quote von 30 Prozent an Betten, die für auswärtige Studentinnen und Studenten reserviert sind. Weiters ist es im Rahmen des Aufrufs möglich, öffentliche oder private Immobilien im Zuge der Umwandlung in Studentenheime zu sanieren.

Zu den Verpflichtungen, die zugelassene Antragstellende erfüllen müssen, gehören die Nutzung der Immobilie als Studentenunterkunft für mindestens zwölf Jahre und die Verwirklichung von mindestens 18 Wohnungen pro Wohnanlage. Die Immobilien müssen sich in der Landeshauptstadt mit Universitätsstandort, im Gebiet der Außenstellen der Universität oder in den angrenzenden Gebieten befinden. Die Arbeiten zur Bereitstellung der Wohnplätze müssen bis spätestens 15. Mai 2027 abgeschlossen sein.

Die Einreichung von Anträgen steht öffentlichen und privaten Subjekten offen, und zwar über den dafür vorgesehenen Online-Dienst bis zur Ausschöpfung der verfügbaren Mittel oder spätestens bis zum 29. Juni 2026. Nach der erfolgten Bereitstellung der Studentenwohnplätze kann CDP den Betreibern der Strukturen innerhalb 30. Juni 2027 einen nicht rückzahlbaren Zuschuss auszahlen.

Die Teilnahmebedingungen werden auch in einer Reihe von Webinaren erläutert.

Weitere Informationen sind auf der Website von Cassa Depositi e Prestiti verfügbar.

(Foto: LPA/Abteilung Europa, Arbeit, Personal)
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