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Home → News → E-Scooter: Was gilt im Straßenverkehr? - 17.06.2026 (0 Kommentar/e)
 
 
 
 
Verkehr

E-Scooter: Was gilt im Straßenverkehr?

17.06.2026

In den letzten Jahren hat die Nutzung von E-Scootern deutlich zugenommen. Mit der Reform des Straßenverkehrsgesetzes, die am 14. Dezember 2024 in Kraft getreten ist, sowie den nachfolgenden Durchführungsverordnungen aus den Jahren 2025 und 2026 wurden die Verkehrsregeln grundlegend aktualisiert. Die Stadtpolizei Sterzing hat einen Überblick über die aktuell geltenden Vorschriften zusammengestellt.

Wo ist die Nutzung erlaubt?

E-Scooter dürfen ausschließlich auf städtischen Straßen mit einem Tempolimit von höchstens 50 km/h gefahren werden. Die Nutzung auf Überlandstraßen, in Tunneln, auf Gehwegen und auf Radwegen ist verboten.

Geschwindigkeitsbegrenzungen

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h auf Stadtstraßen und 6 km/h in Fußgängerzonen.

Helmpflicht für alle

Seit dem 14. Dezember 2024 gilt für alle Fahrenden – unabhängig vom Alter – eine Helmpflicht. Der Helm muss der Norm UNI EN 1078 oder EN 1080 entsprechen. Bei Missachtung drohen Bußgelder zwischen 50 und 200 Euro.

Kennzeichen

Seit dem 16. Mai 2026 müssen alle E-Scooter mit einem persönlichen Identifizierungsaufkleber (sog. „Targhino") versehen sein. Das Kennzeichen ist personengebunden und nicht übertragbar.  Wer ohne Kennzeichen fährt, riskiert Bußgelder zwischen 100 und 400 Euro.

Haftpflichtversicherung

Ab dem 16. Juli 2026 ist eine Haftpflichtversicherung (RC) gegenüber Dritten verpflichtend. Der Abschluss einer Versicherung ist erst nach Erhalt des Kennzeichens möglich.

Parken

Das Abstellen von E-Scootern auf Gehwegen ist verboten, außer in von der Gemeinde ausgewiesenen Bereichen. Das Parken in Abstellflächen für Fahrräder, Mopeds und Motorräder ist erlaubt.

Technische Ausstattung

E-Scooter müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern (Blinker) sowie Bremslichtern ausgestattet sein. Bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen sind ein weißes oder gelbes Vorderlicht sowie ein rotes Rücklicht vorgeschrieben, beide eingeschaltet und funktionstüchtig.

Mindestalter: 14 Jahre

Lenker von E-Scootern müssen mindestens 14 Jahre alt sein.

 

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