Gesellschaft
Neue EU-Richtlinie
13.07.2026
Der Kühlschrank klappert, funktioniert aber noch. Das Smartphone hat nur einen schwachen Akku. Die Waschmaschine benötigt eine Reparatur für wenige Euro. Trotzdem landen jedes Jahr Millionen von Geräten auf dem Müll, weil Ersatzteile fehlen, Reparaturen unverhältnismäßig teuer sind oder Hersteller ihre Produkte gar nicht für eine längere Nutzung auslegen.
Das neue europäische Recht auf Reparatur soll diesem Missstand entgegenwirken. Die Richtlinie (EU) 2024/1799 verpflichtet die Mitgliedstaaten, Reparaturen zu erleichtern und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Produkte länger genutzt werden. Die europäischen Staaten müssen die Richtlinie bis Ende Juli 2026 umsetzen.
Entscheidend wird nun sein, wie ambitioniert die Umsetzung in den einzelnen Mitgliedstaaten erfolgt.
„Die eigentliche Frage lautet nicht, ob ein Gerät repariert werden kann, sondern ob sich Reparieren gegenüber dem Neukauf wieder lohnt. Genau dort entscheidet sich, ob das Recht auf Reparatur ein Erfolg wird oder nur ein schönes Versprechen bleibt", erklärt Reinhard Bauer, Rechtsberater der Verbraucherzentrale Südtirol.
Besonders interessant ist die auf europäischer Ebene vorgesehene Verlängerung der Gewährleistung bei einer Reparatur im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung. Dadurch entsteht erstmals ein konkreter Anreiz, sich für die Reparatur statt für den Neukauf zu entscheiden.
Die italienische Regierung ist nun gefordert, das Recht auf Reparatur konsequent, verbraucherfreundlich und ohne Verwässerungen umzusetzen. Die in der Richtlinie vorgesehenen Anreize dürfen nicht abgeschwächt werden. Nur wenn Reparieren für Verbraucherinnen und Verbraucher tatsächlich attraktiver wird, kann aus dem Recht auf Reparatur mehr werden als eine bloße Gesetzesänderung.
Wer ein Gerät reparieren lässt, spart Ressourcen, vermeidet Abfall und handelt nachhaltig. Es wäre daher nur logisch, wenn genau dieses Verhalten belohnt würde. Wer repariert, sollte besser gestellt sein als jemand, der sofort neu kauft. Eine verlängerte Gewährleistung ist hierfür ein starkes Signal.
Produkte sollen wieder länger nutzbar, Reparaturen einfacher und Ersatzteile verfügbar bleiben. Das stärkt Verbraucherrechte, schont Ressourcen und unterstützt lokale Handwerksbetriebe.
Früher wurden Geräte gekauft, um möglichst lange zu halten. Heute werden viele Produkte ersetzt, obwohl sie mit überschaubarem Aufwand weiterverwendet werden könnten. Das Recht auf Reparatur kann dazu beitragen, diese Entwicklung umzukehren. "Wenn Reparieren wieder einfacher und attraktiver wird, profitieren Verbraucher, Handwerk und Umwelt gleichermaßen. Genau darin liegt die Chance auf einen echten Kulturwandel", so Reinhard Bauer.
Denn am Ende geht es nicht nur um defekte Kühlschränke, Smartphones oder Waschmaschinen. Es geht um die Frage, ob Produkte künftig wieder für eine lange Lebensdauer gebaut werden oder ob Wegwerfen weiterhin günstiger und einfacher bleibt als Reparieren. Das Recht auf Reparatur bietet die Chance, diese Entwicklung umzukehren.
Betroffen sind zunächst zahlreiche Alltagsgeräte wie Smartphones, Tablets, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Kühlschränke, Staubsauger sowie Fernsehgeräte und elektronische Displays. Künftig könnte der Anwendungsbereich auf weitere Produktgruppen ausgedehnt werden.