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Home → News → Agri-Camping: „Nachteil für Südtirols Bauern“ - 18.01.2023 (0 Kommentar/e)
 
 
 
 
Politik

Agri-Camping: „Nachteil für Südtirols Bauern“

18.01.2023

Campingurlaub erfreut sich zwar auch in Südtirol immer größerer Beliebtheit, doch Agri-Camping scheint einzig in unserem Land auf unüberwindbare Hürden zu stoßen. Die Nachfrage ist in kürzester Zeit enorm gestiegen, die Bedarfsdeckung ist derzeit aber bei Weitem nicht gegeben. Der Abgeordnete Peter Faistnauer, Landtagsfraktion Perspektiven Für Südtirol,  bringt daher einen Gesetzentwurf ein, um Camping auf dem Bauernhof zu ermöglichen, das gleichzeitig einen Zuerwerb für die schwer belastete Berglandwirtschaft ermöglicht. Agri-Camping ist bereits in ganz Italien möglich, nur in Südtirol nicht. Dies bedeutet einen groben Wettbewerbsnachteil für die landwirtschaftlichen Betriebe.

Innerhalb von  zehn Jahren verzeichneten Südtirols Campingplätze 84,64% mehr Gästeankünfte und 45,18% mehr Übernachtungen. Corona hat eine weitere, enorme Steigerung ausgelöst. Auch Agri-Camping ist gefragt. Seit Jahren aber verhindert Landwirtschafts- und Tourismus-Landesrat Arnold Schuler eine Gleichstellung mit den anderen Regionen Italiens. Gegenargumente wie die immer wieder diskutierte Hürde der Befahrbarkeit von Gebirgsstraßen für Campingfahrzeuge konnten Bergregionen wie das Trentino meistern. Genauso wird man sich wohl in Österreich und der Schweiz um das Landschaftsbild sorgen. Was, wenn man wenige Stellplätze gegenüber Bettenburgen in die Waagschale werfen würde? Dabei wird bei Weitem nicht an jedem Bergbauernhof ein Camper stehen, aber für einige kann dieser Zuerwerb die bisherige Tätigkeit und das Wirtschaftsbudget passend ergänzen. 

Alle UAB-Gesetze der anderen Regionen Italiens sehen das Campen am Bauernhof vor. Ein solcher Zuerwerb könnte auch in Südtirol an das Erfolgskonzept UAB anknüpfen. Agri-Camping im Sinne dieses LGE bedeutet die Möglichkeit, auf landwirtschaftlichen Betrieben eine limitierte Anzahl an Camping-Stellplätzen in einer vorgegebenen Saison für touristische Zwecke vermieten zu können, um einen für die Wirtschaftlichkeit des Betriebes bedeutenden Zuerwerb zu generieren. Da für die Aufnahme dieser Tätigkeit nur moderate Investitionen notwendig sind, erscheint es vor allem in der aktuellen Wirtschaftskrise angebracht, dies für unsere Bergbauernhöfe endlich vorzusehen - auch in Anbetracht der Bedeutung bäuerlicher Betriebe. Denn die Südtiroler Gesellschaft profitiert direkt und indirekt von gut funktionierenden landwirtschaftlichen Betrieben: Für die Lebensmittelversorgung, aber auch für die Landschaftspflege, was insbesondere dem Tourismus zugutekommt. 

„Camping auf dem Bauernhof könnte eine substanzielle Hilfe für die Südtiroler Berglandwirtschaft sein, um weiterem Höfesterben entgegenzuwirken. Es wird in ganz Italien und unseren Nachbarländern bereits erfolgreich umgesetzt“, so Faistnauer.

Die Abstimmung wurde vertagt, da es noch weiterer Vertiefungen bedarf. In der Sitzung im März soll die Arbeitsgruppe,  die am LTKE 2030+ mitarbeitet hat,  dem Gesetzgebungsausschusses Zielsetzung und Inhalte bezüglich des Camping-Angebotes darlegen. Damit können sich alle Ausschussmitglieder ein Bild davon machen und der Einbringer kann eventuell notwendige Präzisierungen im Gesetzentwurf anbringen.

 

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