Wirtschaft
Eingestürzte Eishalle: Ermittlungen abgeschlossen
14.07.2023
Am 10. Februar 2021 ist die Eishalle in Sterzing eingestürzt. Nun liegt der Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft Bozen vor.
In diesem Bericht ist von „Nachlässigkeit“ und „Untüchtigkeit“ von sieben Tatverdächtigen die Rede. Zum Einsturz geführt habe auch eine Abweichung vom ursprünglichen Projekt, für die keine Genehmigung vorlag.
Verantwortlich gemacht werden laut dem Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft die Inhaber von zwei Firmen, die 1993 die Überdachungsarbeiten ausgeführt haben; dabei handelt es sich um den Inhaber einer Firma aus Bozen sowie der gesetzlichen Vertreterin bzw. den technischen Direktor einer Firma aus der Provinz Brescia. Ihnen wird vorgeworfen, die Arbeiten nicht dem Projekt entsprechend ausgeführt zu haben bzw. die Variante ohne Genehmigung ausgeführt zu haben. Aufgezählt werden oberflächlich angebrachte Aufleger, veränderte Geometrien und Schweißnähte sowie fehlende Querträger und Schweißnähte. Eine mangelhafte Tragwerkskonstruktion habe – verstärkt durch Projektierungs- und Montagefehler schließlich zum Einsturz geführt: Dieser sei durch den Bruch der Verbindung zwischen einer Dachpfette und einem Druckstab ausgelöst worden, dadurch sei es zu einem Abrutschen der Stütze im Ostteil des Daches gekommen.
Versagt hätten laut Staatsanwaltschaft auch jene Personen, welche die baulichen Eingriffe zu überwachen hatten: Dies seien der Bauleiter, der Verantwortliche für die statische Überprüfung sowie zwei Techniker, die 2007 und 2019 die statische Eignung der Eishalle überprüft haben.
Einige der Tatverdächtigen haben Einwände vorgebracht bzw. Verhöre beantragt, weshalb die Staatsanwaltschaft noch keine Anklage erhoben hat.
Die Eishalle am Karl-Riedmann-Platz wurde 1983 errichtet und 1993 überdacht. Nach Schneefällen in der Nacht stürzte sie am 10. Februar 2021 gegen 7.00 Uhr plötzlich ein. War zunächst noch befürchtet worden, dass sich eine Reinigungskraft in der Halle aufgehalten habe, konnte bald Entwarnung gegeben werden: Zu ihrem Glück war ihr Turnus um einen Tag vorverlegt worden.